Bundesrat und Regulatoren gehen die «Too big to fail»-Problematik der Schweizer Grossbanken vor allem mit Präventionsmassnahmen an: höhere Eigenmittel, strengere Liquiditätsvorschriften. Damit werden aber nur die Risiken eines Banken-Kollapses gesenkt. Nur vage Vorschläge kamen bislang auch von der Schweizerischen Nationalbank (SNB), wie die Grossbanken in Liquidation gehen könnten, ohne gleich die ganze Schweizer Volkswirtschaft mitzureissen.

cash: Herr Kunz, wo liegen die Schwierigkeiten?
 
Peter V. Kunz: Prävention und Sanierung sind zwar wichtig, aber in meinen Augen braucht es insbesondere Massnahmen zur Abwicklung beziehungsweise Liquidation, wenn ein systemrelevantes Unternehmen dennoch unterzugehen droht. Die bisherigen Ideen und Konzepte von SNB, Finma und bundesrätlicher Expertenkommission gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber noch viel zu wenig konkret. Anscheinend soll auf die internationalen Entwicklungen gewartet werden, doch erscheint mir dies als überflüssiges Zuwarten. Schliesslich denke ich, dass es falsch wäre, die behördlichen Massnahmen auf den Bankensektor allein zu konzentrieren: AIG hat bewiesen, dass Versicherungen ebenfalls systemrelevant sein können!
 
Sie haben ein Konzept erarbeitet, das einen geordneten Konkurs möglich machen würde. Was ist die Grundidee?
 
An diesem Konzept arbeite ich an der Universität Bern seit knapp einem Jahr als unabhängiger Wissenschafter. Nach meinen Vorstellungen werden einzig die systemrelevanten Teile gegen volle Entschädigung ausgegliedert und damit vom Bund «gerettet». Die übrigen Teile gehen in Konkurs.

Ist so eine Aufteilung noch realistisch, wenn der «Worst case» bereits eingetreten ist?

Der Zeitfaktor für die Rettung ist zentral. Der «Split» in zwei Gesellschaften muss deshalb in der Vorbereitung laufend erfolgen und in einem nicht öffentlichen Register vorgezeichnet werden. Es bestünde dann neben der systemrelevanten realen Unternehmung eine virtuelle Parallelgesellschaft, der die systemrelevanten Teile per Inventar zugeordnert werden. Bei einem Crash könnten innert Stunden quasi per Knopfdruck zwei reale Gesellschaften entstehen.
 
Welche Massnahmen wären konkret zu treffen?
 
Eine Aufsichtsbehörde muss zuerst die systemrelevanten Unternehmen festlegen und danach die zu rettenden Betriebsteile inventarisieren. In einem Geheimregister - ähnlich dem heutigen «Kriegsregister» - werden diese Tatsachen festgehalten, womit eine virtuelle Parallelgesellschaft mit virtuellen Vermögensteilen entsteht. Wir haben also eine reale Gesellschaft, die rechtlich und tatsächlich existiert, und eine virtuelle Gesellschaft auf dem Papier. Im schlimmsten Fall wird dann aber die virtuelle Gesellschaft mittels «Knopfdruck» in die Realität geholt und die inventarisierten systemrelevanten Betriebsteile gelten automatisch als ausgegliedert.

Was geschieht mit den Aktionären?

Eigentümerin der sytemrelevanten Gesellschaft, die ein Entgelt für die Ausgliederung an die Restgesellschaft zu bezahlen hat, ist die Eidgenossenschaft. Somit werden eigentlich die systemrelevanten Teile nationalisiert, ohne den Gesamtkonzern retten zu müssen. Die Restgesellschaft geht in Konkurs. Deren Gesellschafter verlieren zwar alles, aber die Gläubiger werden wohl einen Teil ihrer Forderungen gedeckt erhalten, weil die Ausgliederung zu Verkehrswerten erfolgt.
 
Wer würde im Notfall entscheiden, die virtuelle Aufteilung der systemrelevanten Unternehmung real zu machen?
 
Nach meinem Vorschlag macht dies der Bundesrat - natürlich beraten durch die Aufsichtsbehörde. 
 
Virtuelle Gesellschaftsteile, Geheimregister - das klingt doch sehr abenteuerlich. Ist Ihr Konzept mit der gültigen Rechtslage vereinbar?
 
Wirtschaftsrechtler sind keine Abenteurer und meist keine Fantasten! Ich bin überzeugt, dass mein Konzept funktionieren würde. Wichtig war mir, mit diesen Vorschlägen nichts Weltfremdes zu erfinden, sondern heute bereits bestehende Regelungen des Schweizer Rechts auf einen solchen Krisenfall massgeschneidert unmzulegen. Es braucht nach meiner Einschätzung ohne Zweifel ein Spezialgesetz auf Bundesebene, also nicht nur eine Teilrevision des Bankengesetzes. Inhaltliche Vorbilder für mein Konzept finden sich heute schon im Krisenvorsorgerecht, im Umstrukturierungsrecht und im Enteignungsrecht.
 
Könnte die Finma die zusätzlichen und komplexen Aufsichtsanforderungen übernehmen oder bräuchte es eine «Too big to fail»-Behörde?
 
Da es um Fragen der Systemstabilität und nicht der Einzelaufsicht einer Unternehmung geht, muss nicht nur die Finma, sondern ebenfalls die SNB integriert werden. Es braucht eine «Too big to fail»-Behörde, doch auch hier musste ich nichts erfinden. Gestützt auf ein «Memorandum of Understanding» bestehen heute bereits gemeinsame Gremien von SNB und Finma, die diese Aufgaben sicherlich wahrnehmen könnten.
 
Der Bundesrat hat soeben beschlossen, die Thematik ebenfalls weiter voran zu treiben; per 1. Januar 2012 sollen die Massnahmen zu «Too big to fail» in Kraft treten. Was halten Sie vom Beschluss des Bundesrats?
 
Positiv erachte ich, dass sich der Bundesrat der zeitlichen Dringlichkeit voll bewusst ist. Hier zuzuwarten könnte fatal sein - gerade für die Schweiz, die angesichts der Konzentration von Grossunternehmen der Finanzbranche besonders exponiert ist. Ich bedaure hingegen, dass auch hier die Zielrichtung insbesondere Prävention ist und die Liquidation vernachlässigt wird. Zudem sollen nur Banken und nicht Versicherungen betroffen sein, was ein Fehler wäre. Zu recht schreibt der Bundesrat, dass die «Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen zu gewährleisten» ist - doch etwas Konkretes wird immer noch nicht gesagt. Obwohl auch mein Konzept noch vertieft werden muss, mache ich zumindest konkrete Vorschläge, die hoffentlich bei den Behörden und bei den Politikern zu Diskussionen führen!
 
Sie wollen das Konzept demnächst veröffentlichen. Werden Sie damit auch bei den entscheidenden Gremien vorsprechen?
 
Ja, am kommenden Montag wird diese Konzept als 40 Seiten umfassender Aufsatz in der juristischen Zeitschrift «Jusletter» publiziert und danach auch auf der Webpage des Instituts für Wirtschaftsrecht (www.iwr.unibe.ch) aufgeschaltet. Obwohl ich Behörden immer wieder kritisiere, sie mich übrigens auch, haben wir ein sehr gutes Einvernehmen, und zwar gegenseitig. Den juristischen Fachbeitrag habe ich der SNB, der FINMA und der Expertenkommission soeben zukommen lassen - ich bin mir ziemlich sicher, dass wir ins Gespräch kommen werden.