
Was geschieht mit Ihren Vorsorgegeldern, wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht den gesamten Betrag für den Einkauf in die neue Pensionskasse benötigen? Unsere Antwort: die Sarasin Freizügigkeitsstiftung. Dort legen Sie Ihr Vorsorgekapital an, welches der beruflichen Vorsorge (2.Säule) dient. Wählen Sie aus zwischen einem Sparkonto mit einem attraktiven Vorzugszins oder einem der Anlageprodukte der Sarasin Freizügigkeits-
stiftung.
Selbstverständlich können Sie die Gelder, welche in der Freizügigkeitsstiftung liegen, bei Bedarf auch wieder in eine Pensionskasse einzahlen.
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