Auf Internet habe ich eine interessante Homepage gefunden, wo man alle Informationen zum Kauf von Immobilien als Renditeanlage finden kann - www.immo-tasa.com
Es beginnt mit einer Frage: Sie möchten Ihr Geld investieren, wissen aber nicht wie? Aktien? Obligationen? Gold? Immobilien?...
Und dann wird es erklärt, dass man in Baden-Württemberg sehr gute Anlagen mit Immobilien machen kann. Der Markt ist sehr gesund, die Wirtschaft ist sehr gut...
Was denkt Ihr davon?
Ist Immobilie als Anlageobjekte die richtige Lösung in der heutigen Zeit?
Ich persönlich mache mich daran, die nichtselbstbewohnte Immobilie zu verkaufen. So gute Zeiten wie diese kommen so schnell nicht wieder.
Ganz generell zu solchen Verheissungen, egal ob Immo, Metall, Aktien, etc. Wenn die Anlagen so gut sind, warum lässt man anderen den Vortritt und macht nicht selber das grosse Geschäft? Diejenigen, welche die Tipps verbreiten, sind keine Wohltäter. Die hoffen auf Käufer und ein anziehen der Preise.
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer
Ich bin nicht so einverstanden.
Ich habe mich die Offerte gut studiert.
Es ist eben gar keine Verheissung - es ist kein Kauf von Wohnung in Berlin oder Hamburg wo es schon viel Spekuliert wurde.
Es ist ein gesunder Markt, wo die Preise in den letzten Jahren stabil und konstant gestiegen sind (es gibt ein link zur offizielle Information). Es gab bis jetzt noch kein boom.
Schaut mal auf Immoscout an, wie viele Wohnungen dort in der nähe offeriert werden und wie viele bei uns. Dort findet man sicher ein Mieter. Es gibt wenige Wohnungen zur Miete.
Die Miete, die für die Berechnung benützt wurde ist auch Marktkonform, eher Vorsichtig.
Es ist keine spekulative Offerte wo man sofort grosse Gewinne oder grosse Verluste machen kann.
Ok, man muss schon eine Zeithorizont von 10 Jahren haben - dann wird es steuerlich interessant sein => kein Gewinnsteuern auf dem Verkauf.
Sieht also aus wie eine gute Anlage für denen wir ich die eine sichere Rendite wollen mit einem mittel-langfristigen Horizont.
Was für andere Anlagen würdet Ihr sonst empfehlen?
villaprivata hat am 08.08.2012 - 13:26 folgendes geschrieben:
Wenn man sich nicht selber um die Immobilien kümmern kann, braucht es eine Verwaltung. Die kostet.
In Deutschland - und nicht nur dort - gab es schon mehrfach Zwangsanleihen http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsanleihe
Und: in Deutschland ist es nur sehr schwer möglich, einen Mieter wieder loszuwerden.
Wenn schon, würde ich einen Immofonds nehmen. Der ist leichter handelbar
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer
Ich dachte auch, Immofonds seien eine gute Idee. Aber dann habe ich gesehen, dass verschiedene Immofonds grosse Schwierigkeiten in der nahe Vergangenheit hatten.
Ich bin der Meinung, mit Immobilienfonds kann man nicht selber entscheiden, oder mitentscheiden, ob es richtig investiert wird oder nicht.
Mit eigene Immobilien schon.
Die Verwaltungskosten sind schon in der Renditeberechnung betrachtet http://www.immo-tasa.com/index.php?id=70
Und wenn es eine seriöse Verwaltungsgesellschaft ist, wird sie nur zahlungsfähige Mietern aussuchen.
Aktuell wäre mir der Euro zu heiss. Wenn der abkackt, braucht man sich für eine lange Zeit keine Gedanken mehr über die Performance zu machen.
Mehr Wohnungen können nicht förderlich für die Werterhaltung sein. Irgendwann gibt es ein Überangebot.
Darum werde ich persönlich in den nächsten Monaten verkaufen.
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer
Tausenden von Schweizern, die in Frankreich eine Immobilie besitzen, droht ab 2014 die drakonische französische Erbschaftssteuer.
Das Abkommen «zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern» hätte unter Verschluss bleiben sollen. Doch die Zeitung «Le Temps» hat den zwischen der Schweiz und Frankreich ausgehandelten Text am Freitag ins Internet gestellt. Er dürfte in der Schweiz noch zu hitzigen Debatten führen – zumal die Revision des bestehenden Abkommens aus dem Jahr 1953 von Frankreich erzwungen worden ist. Unsere Nachbarn haben mit dessen Aufkündigung gedroht.
Wird das paraphierte Abkommen von den Parlamenten beider Länder gutgeheissen, müssen ab Januar 2014 auch jene Franzosen die französische Erbschaftssteuer berappen, deren Eltern vor dem Ableben in der Schweiz wohnten – und nur zu oft hierhergezogen waren, um sich dem Einfluss des französischen Fiskus zu entziehen.
Steuersätze bis 45 Prozent
Besonders Frankreichs Erbschaftssteuern sind happig: Direkte Nachkommen müssen dem Staat bis zu 45% der Erbmasse abliefern (siehe Tabelle). Und weil der sozialistische Präsident François Hollande die Freigrenze bei Erbschaften von 160 000 auf 100 000 € abgesenkt hat, belastet sie stärker denn je auch die Mittelschicht. In der Schweiz leben rund 150 000 Franzosen, in Frankreich vielleicht etwa 170 000 Schweizer, die von diesen Änderungen potenziell betroffen sind.
«Das Abkommen dürfte diesen Herbst, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen, unterzeichnet werden», schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement. Erst dann hätten auch die Einzelheiten kommuniziert werden sollen. So aber kommt schon jetzt eine weitere höchst unangenehme Änderung ans Licht – für die vielen Schweizer, die in Frankreich eine Immobilie besitzen. Sie können ihren Nachkommen die französische Erbschaftssteuer ab 2014 nicht mehr ersparen – ausser sie verkaufen ihre Villa an der Côte d'Azur oder in der Provence noch zu Lebzeiten.
Theoretisch sind Schweizer Immobilienbesitzer schon heute dem französischen Erbschaftssteuer-Regime unterstellt. Aber dieses ist einfach umgehbar: «Bis anhin haben Tausende von Schweizern die hohe Erbschaftssteuer in Frankreich relativ leicht und völlig legal vermeiden können, indem sie die französischen Immobilien über eine Standardstruktur namens Société civile immobilière kauften», sagt Steuerexperte Christian Lyk von der Firma Kendris. «Beim Tode des in der Schweiz lebenden Schweizers werden die Aktien dieser Gesellschaft unter dem bisherigen Abkommen als bewegliches Vermögen qualifiziert und das Besteuerungsrecht der Schweiz zugewiesen.» Das werde unter dem neuen Abkommen nicht mehr möglich sein. In Artikel 5 des Abkommens wird nämlich präzisiert, dass zur Kategorie Immobilien auch Anteile an Gesellschaften zählen, deren Aktiven zu mehr als 50% aus Immobilien bestehen. Diese Definition ist bereits aus dem in weiten Teilen gleich formulierten Doppelbesteuerungsabkommen Frankreichs mit Deutschland bekannt.
Obwohl die französische Erbschaftssteuer viele Schweizer Immobilienbesitzer auf dem linken Fuss erwischen dürfte, ungewöhnlich ist ihre Erhebung nicht: «Es ist international üblich, dass Vermögens-, Erbschafts- und bei vermieteten Objekten Einkommensteuern im jenem Land zu entrichten sind, wo die Liegenschaften stehen», sagt Lyk. Ungewöhnlich sei eher, dass die Erbschaftssteuern auf Immobilien in Frankreich bisher legal hätten umgangen werden können. Der Grundsatz einer Steuerpflicht zugunsten des Staatswesens, wo die Immobilie steht, ist logisch. Schliesslich stellt der Staat die lokale Infrastruktur bereit. In der Schweiz funktioniert es gleich: Wer im Kanton Basel Wohnsitz hat und im Kanton Zürich eine Immobilie besitzt, muss diese dort gesondert versteuern.
Vermögenssteuer massiv erhöht
Zum Leidwesen von Immobilienbesitzern steigt der Steuerdruck in Frankreich aber auch im Bereich der Vermögenssteuern. Die neuen Machthaber im Elyséepalast haben gerade eine Senkung der Schwelle für die «impôt de solidarité sur la fortune» durchs Parlament gebracht. Die Steuer greift neu ab einem Vermögen von 800 000 €. Bisher lag die Schwelle mit 1,3 Mio. € deutlich höher. Der tiefste Steuersatz ist zudem auf 0,55% verdoppelt worden. Auch viele ausländische Immobilienbesitzer, die in Frankreich ein etwas besseres Objekt besitzen, werden nach dieser Absenkung der Freigrenze vermögenssteuerpflichtig.
Wer in Frankreich eine Immobilie besitzt, die er offiziell vermietet, dem drohen ebenfalls höhere Abgaben. Bisher haben Hausbesitzer mit Domizil im Ausland auf den Mieterträgen nur Einkommenssteuern bezahlt. Neu kommen auch noch Sozialabgaben dazu – zu einem Satz von 15,5%.
Das Beispiel Frankreichs sollte als Warnung dienen für all jene, die mit dem Kauf von Immobilien im Ausland liebäugeln. Viele Staaten oder Teilstaaten, in denen Schweizer traditionellerweise Immobilien kaufen – zum Beispiel Spanien, Italien oder Florida –, sind klamm. Und Immobiliensteuern gehören zu jenen Abgaben, denen man besonders schlecht ausweichen kann. Politiker, die auf die Schnelle ein Budgetdefizit ausgleichen müssen, sind deshalb versucht, bei den Liegenschaften anzusetzen, die per definitionem immobil sind. Es würde nicht überraschen, wenn auch in anderen Ländern Steuern und Abgaben auf Immobilienbesitz ansteigen würden.
Ob sich Frankreich – das trotz einer Staatsquote von 56% seit 1974 nie mehr ein ausgeglichenes Staatsbudget ausweisen konnte – mit dem neuen Abkommen wirklich mehr Einnahmen sichern kann, ist fragwürdig. Experten erwarten, dass viele angehende Erben ihren Eltern in die Schweiz folgen könnten. Und der eine oder andere Schweizer dürfte sein Schlösschen in Frankreich vor 2014 verkaufen.
Wer in Frankreich ein Haus besitzt, muss auf diesem Vermögenssteuern (Höchstsatz: 1,8%), Erbschaftssteuern (Höchstsatz bei direkten Nachkommen: 45%) und im Falle einer Vermietung Einkommenssteuern und Sozialabgaben zahlen.
Beim Kauf kommt eine Grunderwerbsteuer dazu. Diese beträgt gemäss der Deutschen Schutzvereinigung Auslandimmobilien bei gebrauchten Wohnungen und Häusern 5,09%. Bei Baugrundstücken und Neubauten würden sogar 19,6% fällig. Für Notar und Register fallen 1 bis 2% an. Dazu kommen jährliche Gebühren: Die Grundsteuer (taxe foncière) ist vom jeweiligen Eigentümer am 1. Januar des Jahres zu leisten. Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) ist entweder vom Mieter oder vom selbst nutzenden Eigentümer zu zahlen.
Für in Frankreich gelegene Immobilien gilt – auch für Schweizer Eigentümer – das französische Erbrecht. Zu dessen Eigenarten gehört, dass es Nachkommen und Blutsverwandte gegenüber dem überlebenden Ehegatten stark bevorzugt. Der grosse Vorteil für den zurückbleibenden Partner ist, dass er oder sie von den prohibitiv hohen Erbschaftssteuern verschont bleibt. (stä.) http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/frankreichwill-geld-von-schweizer-h...
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer
Hausbesitzer können aufatmen - Mieter nicht
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/iw106.html
weico
weico hat am 12.08.2012 - 13:02 folgendes geschrieben:
Der Bauboom in Deutschland führt früher oder später zu einem Überschuss. Im Moment herrscht noch eklatanter Mangel an Wohnungen.
Das wird sich ändern. Es grüsst der Schweinzyklus - es gibt keine ewiges Wachstum.
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer
Das habe ich nicht so schnell erwartet. Und es wird weiterhin gebaut, was das Zeug hält. Viele Baufirmen konnten wegen dem Preiskampf keine Reserven bilden.
Das kommt nicht gut.
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Der Gemeine Wadenbeißer ist ein hundeartiges Tier (vergl. Köter, Kläffer, Daisy) aus der Familie der Gemeinen Hunde. Die Ernährungsform ist z.T. emotiophag. Er gehört zur Gruppe der Wutsauger http://www.stupidedia.org/stupi/Wadenbei%C3%9Fer