Lausanne (awp/sda) - Frühere und aktuelle Verwaltungsräte der Reishauer Beteiligungen AG müssen die Kosten von 1,2 Mio CHF für den Rechtsstreit mit Minderheitsaktionär Adrian Gasser selber zahlen. Laut Bundesgericht haben sie nicht im Interesse ihrer Firma gehandelt.

Die Lorze AG von Adrian Gasser hatte 1998 zu den bereits gehaltenen Anteilen an der Reishauer Beteiligungen AG ein weiteres Aktienpaket übernommen. Die fünf damaligen Reishauer-Verwaltungsräte verweigerten Gasser jedoch die Eintragung ins Aktienbuch und damit die Möglichkeit zur Einflussnahme als Aktionär.

KOSTSPIELIGER RECHTSSTREIT

Nach langwierigen und kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen bestätigte das Bundesgericht 2003, dass der Reishauer-Verwaltungsrat mit der Verweigerung der Eintragung rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Die Lorze erhob in der Folge eine Verantwortlichkeitsklage gegen die fünf Verwaltungsräte.

Sie forderte von ihnen die Zahlung von 1,2 Mio CHF Schadenersatz an die Reishauer AG für die unnötig verursachten Kosten des Rechtsstreits um die Eintragung. Die Zürcher Justiz hiess die Klage gut. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Betroffenen nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen.

KEINE SACHLICHEN GRÜNDE

Laut Gericht haben keine sachlichen Gründe bestanden, um Gasser seinerzeit die Eintragung zu verweigern. Die Verwaltungsräte seien selber davon ausgegangen, dass es im Wesentlichen nur darum gegangen sei, ihm die Einflussmöglichkeiten auf die Reishauer AG zu nehmen.

Indem sie sich dennoch für die Beschreitung des Rechtswegs entschieden hätten, hätten sie nicht im Interesse der Gesellschaft gehandelt, sondern in demjenigen der Aktionärsmehrheit. Sie seien deshalb für den verursachten Schaden haftbar. (Urteil 4A_375/2012; BGE-Publikation)

yr

(AWP)