Wer als Investor eine meldepflichtige Beteiligungshürde überschreitet, ist gemäss Schweizerischem Börsengesetz zur zeitnahen Publikation verpflichtet. Das soll verhindern, dass ein Aktionär unbemerkt seinen Anteil erhöhen kann. Andererseits können solche Meldungen für andere Anleger Signalwirkung zeigen – vor allem, wenn ein Grossaktionär seine Beteiligung an einem Unternehmen weiter ausbaut. 

Ein solcher Fall ereignete sich Ende letzter Woche, als die Schweizer Börsenbetreiberin SIX die Meldung publizierte, dass zwei gewichtige Investoren ihren Anteil an Credit Suisse zum Teil massiv ausgebaut haben. Die saudische Olayan-Gruppe, bislang mit 6,6 Prozent bereits grösser Aktionär, soll ihre Beteiligung auf 17 Prozent ausgebaut und der Staatsfonds von Norwegen die Hürde von 3 Prozent überschritten haben. 

Die Beinahe-Verdreifachung der Beteiligung von Olayan lässt aufhorchen. Vor allem deshalb, weil bislang wohl noch kein einzelner Investor zuvor fast einen Fünftel der Credit Suisse besessen hatte. Doch trotz der Beteiligungsmeldung scheint nun alles beim Alten zu bleiben. Auf eine Anfrage von cash präzisierte die Grossbank die Meldung der SIX. 

Anteil der Olayan-Gruppe wird sich kaum verändern

"Der hohe Wert von 17 Prozent ist auf meldetechnische Effekte zurückzuführen", sagt Mediensprecher Marc Dosch. Das heisst: Bei der Berechnung der Beteiligung sind nicht nur die eigentlichen Aktien, sondern auch die Aktien, welche die Olayan-Gruppe aus einer nach Ansicht der CS sehr unwahrscheinlichen Umwandlung von CoCos erhalten würde, schon miteingerechnet. Dieser CoCo-Effekt wird zudem nur bei der Beteiligung hinzugezählt, nicht aber bei der Gesamtzahl für die ausstehenden Aktien.  Ebenfalls nur in der Berechnung der Beteiligung (und nicht in der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien) berücksichtigt sind die aus der jüngst aufgelegten MACCS-Wandelanleihe im März 2013 zu liefernden Aktien.“

Dosch geht davon aus, dass nach Berücksichtigung all dieser Effekte der vorgängige Anteil der Olayan-Gruppe von 6,6 Prozent kaum verändern wird. Dazu kommt, dass die Credit Suisse es als höchst unwahrscheinlich betrachtet, dass die Coco-Bonds je in Aktien umgewandelt werden. 

Unternehmen müssen Maximalbetrag ausweisen

SIX-Sprecher Alain Bichsel bestätigte gegenüber cash den Interpretationsspielraum solcher Beteiligungsmeldungen: "Wenn sich nicht exakt ausweisen lässt, ob und wie eine Aktienumwandlung stattfindet, muss die börsenkotierte Firma das maximale Ausmass angeben." Bedingung dafür sei allerdings, dass die wesentlichen Informationen zu den entsprechenden Finanzinstrumenten verfügbar seien.

Diese Bedingung ist im Fall der Credit Suisse erfüllt: Sowohl der CoCo-Bonds wie auch der kürzlich herausgegebene Pflichtwandler zur Stärkung der Eigenkapitalbasis sind an der Schweizer Börse kotiert - und damit sind die Bedingungen für alle Anleger zugänglich.