Nach der Aufdeckung der unautorisierten Handelsgeschäfte stellte das UBS-Management fest, dass die Wirksamkeit von internen Kontrolle der Finanzberichterstattung sowie der Offenlegungskontrollen und -abläufe am 31. Dezember 2010 nicht gegeben waren, schreibt die UBS in einer Mitteilung. Als US-kotierte Firma sei UBS gemäss Sarbanes-Oxley-Act verpflichtet, diese Effizienz nachzuweisen. Die UBS hat der US Securities and Exchange Commission (SEC) ein entsprechendes Dokument eingereicht.

Die UBS hat zwei Kontrollmängel festgestellt: "Erstens funktionierte die Kontrolle nicht, die bei Handelsgeschäften unseres Equities-Bereichs in der Investment Bank eine bilaterale Bestätigung mit den Gegenparteien verlangt, wenn Handels- und Abrechnungstag mehr als 15 Tage auseinander liegen; und wenn solche Handelsgeschäfte annulliert, umgebucht oder angepasst wurden, griff die entsprechende Kontrolle zur Sicherstellung der Gültigkeit dieser Änderungen nicht mehr richtig", schreibt die UBS.

Zweitens hätten auch die Kontrollprozesse zur Abstimmung zwischen den Desks innerhalb der Bereiche Equities sowie Fixed Income, Currencies and Commodities der Investment Bank nicht richtig funktioniert. "Diese Kontrollen müssen sicherstellen, dass interne Transaktionen gültig und in unseren Büchern und Aufzeichnungen korrekt erfasst sind – einschliesslich der Kontrolle von Annullierungen und Anpassungen interner Handelsgeschäfte, die eine Überprüfung, Intervention und Resolution einer Aufsichtsinstanz erfordern. Wir haben Massnahmen ergriffen und ergreifen weitere, um diese Kontrollmängel zu beheben", so die UBS.

Gleichzeitig hat das Management jedoch die Richtigkeit der im Geschäftsbericht 2010 enthaltenen Konzernrechnung bestätigt.