Am Dienstag fiel der Kurs des Partizipationsscheins (PS) der Basler Kantonalbank auf 126,90 Franken. Letztmals befand sich der Kurs im Februar 2010 auf diesem Niveau. Im August des letzten Jahres zahlten Anleger noch knapp 145 Franken pro Partizipationsschein. Am Jahresende lag der Kurs bei 127 Franken, erholte sich kurz und setzte dann den Tiefflug fort auf ein vorläufiges Zwei-Jahres-Tief.

Der allerjüngste Kurssturz ist auf die Aushändigung von Millionen verschlüsselter Daten zum US-Geschäft der Schweizer Banken an die US-Steuerbehörden IRS durch den Bundesrat zurückzuführen. Den am Dienstag, als die Nachricht bekannt wurde, verlor der PS 3,5 Prozent an Wert - unüblich viel für einen Kantonalbank-Titel.

Der Hintergrund ist klar: Die Basler Kantonalbank ist eine von 11 Schweizer Banken, die wegen mutmasslicher Hilfe zur Steuerhinterziehung von US-Kunden im Visier der amerikanischen Behörden stehen. Investoren befürchten natürlich, dass die Banken wegen möglicher hoher Bussen jetzt zu Rückstellungen gezwungen werden oder diese schon gemacht haben - was zu Lasten des Gewinns geht.

Die Basler Kantonalbank will dazu nichts sagen: "Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA nehmen wir hierzu nicht Stellung", sagt Michael Buess, Kommunikationschef bei der Basler Kantonalbank.

US-Angriff auf Basler KB möglich

Die Basler Kantonalbank veröffentlicht das Jahresergebnis am 16. Februar. Spätestens dann muss sie Rechenschaft ablegen über mögliche Rückstellungen.

Der Kursverlauf des PS der Basler Kantonalbank ist somit schon fast symbolhaft für die Entwicklung im Steuerstreit mit den USA. Schon als die Liste mit den elf Schweizer Instituten in November des letzten Jahres publik wurde, sackte der Kurs ab – von 138 Franken auf 128 Franken.

Der Kurs dürften noch weiter abrutschen, wenn es tatsächlich zu einer Anklage gegen die Basler Kantonalbank kommt. Unmöglich ist dies nicht: Das Staatsinstitut kann sich im schlimmsten Fall nicht mit einem schnellen Verkaufsmanöver dem Risiko eines Zusammenbruchs entziehen. Um eine US-Busse zu bezahlen, muss im Notfall der Kanton und damit der Steuerzahler einspringen.