Die Verhandlungen zwischen den Parteien befänden sich in einem kritischen Stadium. Während sogar eine Klage gegen die Bank möglich sei, strebe Wegelin einen Aufschub der Strafverfolgung ("Deferred prosecution agreement") an. Entscheidend ist nun, worauf sich die Staatsanwälte, das US-Aussenministerium und das US-Finanzministerium einigen.

Weder das Justizministerium noch Wegelin wollten sich äussern.

Vergangene Woche wurde bekannt, dass die US-Behörden drei in der Schweiz wohnhafte Wegelin-Banker angeklagt haben. Insgesamt haben die Amerikaner bisher mindestens zwei Dutzend Schweizer Banker und Dutzende von US-Kunden angeklagt. Neben Wegelin stehen zehn weitere Schweizer Banken im Visier der Amerikaner.

Die Angriffe gegen Schweizer Banken, die US-Steuerzahlern bei der Steuerhinterziehung geholfen haben sollen, begannen 2007 mit einer Untersuchung gegen die UBS. Das Verfahren endete damit, dass die größte Schweizer Bank 780 Millionen Dollar zahlte und Informationen von rund 4450 Kunden preisgab.

Falls es Wegelin gelingt, ein Deferred prosecution agreement auszuhandeln, könnte dies ähnlich aussehen wie im Fall der UBS. Demnach würde Wegelin eine Rechtsverletzung im grenzüberschreitenden Private Banking zugeben, eine Buße zahlen und einer Überwachung für einen gewissen Zeitraum zustimmen. Dies wäre für die Bank aber deutlich weniger gravierend als eine Anklage.

(Reuters)