«Bisher gingen bei uns rund 135 Selbstanzeigen ein», sagt Robert Huber, Sprecher des Kantonalen Steueramtes Zürich. Allesamt von natürlichen Personen. Die Höhe der gemeldeten Vermögen sei sehr unterschiedlich und gehe «quer durch den Gemüsegarten» — von sehr kleinen bis zu sehr hohen Beträgen.

Insgesamt verzeichnet der Kanton Zürich gemäss Huber mit bisher 8 Millionen Franken Staats- und Gemeindesteuern und 2 Millionen Franken Bundessteuern «beträchtliche Mehreinnahmen» aus den Selbstanzeigen.

Diese total 10 Millionen Franken bestehen aus hinterzogenen Steuern inklusive Verzugszinsen für maximal zehn Jahre. Die Busse von 20 Prozent wird reuigen Steuerzahlern seit dem 1. Januar in allen Schweizer Kantonen einmalig erlassen.

Merkblatt zeigte Wirkung

Um seinen Steuerzahlern die Möglichkeiten der Steueramnestie näher zu bringen, publizierte der Kanton Zürich am 3. März ein Merkblatt «zur straflosen Selbstanzeige». Dieses zeigt anscheinend Wirkung: Im Zuge der Veröffentlichung des Merkblattes und der Medienberichterstattung sei ein Anstieg an Selbstanzeigen zu verzeichnen gewesen, sagt Huber.

Mit der Einsendung der Steuererklärung für das Jahr 2009 erwartet er nochmals einen Zulauf. Zürcher haben dafür bis Ende Monat Zeit.

In Basel sogar «doppelt so viele Fälle»

Auch Berner und Basler Steuerämter haben Zulauf: «Wir verzeichneten bisher rund 65 Selbstanzeigen», sagt Yvonne von Kauffungen, Sprecherin der Steuerverwaltung des Kantons Bern, auf Anfrage. Auch in Bern hätten sich nur natürliche Personen gemeldet, jede Woche kämen zirka zehn neue hinzu.

Zum Vergleich: Letztes Jahr kamen die Berner Steuerbehörden 780 Steuersündern auf die Schliche. Wieviel Mehreinnahmen sich aus den Selbstanzeigen generieren lassen, kann von Kauffungen zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.

Auch in Basel zeigt die Steueramnestie Wirkung: «Wir verzeichnen dieses Jahr mit 41 Selbstanzeigen doppelt so viele Fälle unversteuerter Vermögen wie in einem Normaljahr», sagt Christian Mathez, Sprecher der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. «Viele haben anscheinend mit einer Selbstanzeige zugewartet», interpretiert er diese Verdoppelung.

«Kommentarlos» ist nicht gleich «aktiv»

Wer aus seinem Schwarzgeld Weissgeld machen will, sollte jedoch vorsichtig sein. «Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig es ist, die Selbstanzeige ausdrücklich als solche zu kennzeichnen», sagt Huber vom Steueramt des Kanton Zürich. Denn fehle diese Willensbekundung, blieben die Selbstanzeigen nicht straflos.

Von der Amnestie profitiert nicht, «wer die verheimlichten Werte lediglich kommentarlos in der Steuererklärung aufführt», steht in der Medienmitteilung vom 5. März. Vielmehr muss eine Selbstanzeige gemäss Merkblatt «vorbehaltlos und aktiv» und am besten «schriftlich» erfolgen.

Die letzte Steueramnestie im Jahr 1969 bewirkte den Rückfluss von 11,5 Milliarden Franken unversteuerter Gelder. Schätzungen, wie viel es dieses Mal sein dürften, will man beim Bund nicht wagen: «Der Bundesrat erachtet es als unmöglich, das Ausmass des Fiskalmissbrauchs zu quantifizieren», sagt Thomas Brückner von der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf Anfrage. So viel wie beim letzten Mal dürften jedoch kaum zurückfliessen.