Geldverwaltung ist eine komplexe Angelegenheit. Einerseits sind Wertschriften-transaktionen und die Überwachung kostspielig und erfordern viel Know how und Technologieeinsatz. Diese Aufwendungen müssen fair entschädigt werden. Anderer-seits sollte man als Anleger aber auf der Hut sein. Wer sich kostengünstig verhält, verbessert langfristig seine Rendite erheblich. Nur: Auf was ist zu achten?

Sichtbare und unsichtbare Kosten
Den besten Einblick in das komplexe Kostengefüge erhält man bei den Fonds. Denn Anlagefonds sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) auszuweisen. Die TER gibt einen ersten Hinweis darauf, ob ein Fonds teuer oder eher günstig ist.

Das heisst leider noch nicht, dass damit ein vollkommen transparenter Kostenvergleich zwischen Anlageprodukten möglich ist, weil die TER lediglich die sichtbaren Kosten misst. Die unsichtbaren Kosten machen in den meisten Depots jedoch einen substantiellen Kostenblock aus, wie nachfolgende Übersicht für Fonds verdeutlicht:

Sichtbare Kosten
(in TER enthalten)

 

Unsichtbare Kosten
(nicht in TER enthalten)

Vermögensverwaltungsgebühr:
Entschädigung an den Vermögensverwalter

Direkte Transaktionskosten:
Spanne zwischen An- und Verkauf, Währungsdifferenz, Courtage, Ticket-Fee, Börsenabgaben, Steuern

Gebühr an Fondsleitung:
für Geschäftsführung des Fonds

Indirekte Transaktionskosten:
Market Impact, d.h. Einfluss auf die Kursentwicklung durch den Wertschriftenhandel

Gebühr an Depotbank:
Prozentsatz des Vermögens; Positionsgebühren, Kontoführung

Ausgabeaufschlag:
Gebühr bei Kauf von Fondsanteilen

Vertriebskosten:
Vermittlungsgebühr, Retrozessionen

 

Sonstige Gebühren:
Aufsicht, Revision, Rechtsberatung, Publikationen

 

 

Wenn Sie anstatt Anlagefonds Einzeltitel in ihrem Depot halten, bezahlen Sie zwar keine Gebühr für die Geschäftsführung des Fonds, keinen Ausgabeaufschlag, sonstige Gebühren  und keine Vertriebskosten. Dafür müssen Sie für eine genügende Diversifikation viel mehr Einzeltitel kaufen und allenfalls einen  Vermögensverwaltungsauftrag an eine Bank oder einen Finanzberater vergeben. Die Verwaltungsgebühr liegt je nach Arrangement durchschnittlich zwischen 0,50% und 1,50% des Vermögenswerts.

Anlagekonzept beeinflusst Gesamtaufwand
Die Gesamtkosten, welche mit der Verwaltung von Anlagefonds entstehen, sind vielschichtig und je nach Anlagethema und -stil sehr unterschiedlich. Oft decken die in der TER ausgewiesenen Aufwendungen nicht einmal die Hälfte der realen Aufwendungen ab.

Insbesondere Kosten, die mit dem aktiven Handel von Wertschriften anfallen, sind in der TER nicht berücksichtigt. Wird das Portfolio durch den Vermögensverwalter häufig umgeschichtet, machen diese unsichtbaren, transaktionsbasierten Kosten schnell mehr aus als die in der TER ausgewiesenen Gebühren.

Besser sieht es diesbezüglich bei sogenannten passiv verwalteten Fonds aus. Diese bilden einen vorgegebenen Index nach, was in der Regel im Vergleich zu aktivem Portfoliomanagement die Umschichtungskosten deutlich reduziert. Um die Umschlagshäufigkeit eines Portfolios abschätzen zu können, müssen die Fonds in ihren Jahresrechnungen heute auch die sogenannte Portfolio Turnover Ratio (PTR) bekannt geben.

Diese Fragen sind zu stellen
Vor dem Kauf eines Anlageprodukts sollte vom Berater eine Aufstellung über die wichtigsten sichtbaren und unsichtbaren Kostenblöcke verlangt werden. Diese muss folgende Fragen beantworten:
•    Wie hoch ist die Total Expense Ratio TER (bei Fonds obligatorisch vorhanden)?
•    Wird das Portfolio aktiv oder passiv verwaltet?
•    Wie hoch werden die unsichtbaren Kosten veranschlagt? (bei Fonds Portfolio Turnover Rate (PTR) verlangen)
•    Gibt es eine performanceabhängige Gebühr? Wenn ja, wie wird diese genau berechnet?
•    Wie hoch ist ein allfälliger Ausgabeaufschlag (Verhandlungsspielraum abklären)?
•    Mit welchen Kosten ist für Depotführung und Verwahrung zu rechnen?