Das US-Justizministerium hat der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) die Erlaubnis erteilt, gegen die UBS die Klage auf Herausgabe von 52'000 Kontendaten von vermeintlichen US-Steuerbetrügern weiter zu verfolgen. Doch Steuerexperten vermuten dahinter nur einen Bluff. «Der IRS will den Druck auf amerikanische Steuerhinterzieher aufrecht erhalten, damit diese ihre Vergehen beim Fiskus selber anzeigen», sagt Georges Meyer, Steuerexperte bei PricewaterhouseCoopers.

Dass das Druckmittel nützt, bestätigt die US-Steuerzeitschrift Tax Notes in ihrer Märzausgabe: «Freiwillige Selbstanzeigen nehmen zu. Kunden stehen Schlange, um sich selbst anzuzeigen und der IRS begrüsst sie mit den bestehenden Praktiken zur Selbstanzeige.»

Gerüchte aus offiziellen Kreisen

Ein aussergerichtlicher Vergleich der UBS mit dem IRS scheint aber immer noch wahrscheinlich. Die New York Times berichtete schon am 24. Juni darüber, dass der UBS-Fall noch vor dem Start der Verhandlung am 13. Juli in Miami beigelegt werden soll, berief sich auf offizielle Stellen und erwähnte auch «zunehmende Spannungen in den diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Nationen».

Angesprochen ist damit das Angebot der Schweiz an die Vereinigten Staaten vom vergangenen Januar, einige Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen. Ein Hilfsangebot, das zur Lösung eines des grössten aussenpolitischen Problems der USA beitragen würde. Zudem nimmt die Schweiz für die USA einen diplomatischen Stellvertreterdienst wahr. Die Eidgenossenschaft vertritt in Ländern wie Kuba oder Iran, mit denen die USA keine direkten diplomatischen Beziehungen mehr pflegt, die Interessen der Amerikaner.

Verschiebung des Prozessbeginns möglich

«Politisch wäre eine Befriedigungspolitik mit der Schweiz sehr sinnvoll», folgert deshalb Martin Sullivan von der amerikanischen Steuerzeitschrift Tax Analysts. «In dieser Wirtschaftskrise und den nächsten Jahren werden gute Beziehungen mit der Schweiz essenziell sein für multilaterale Aktionen, um finanzielle Stabilität zu gewähren.»

Für das weitere Vorgehen wäre deshalb eine Verschiebung des Prozesstermins in Florida vom 13. Juli nicht erstaunlich. Damit könnte den Druck auf amerikanische Steuerhinterzieher aufrecht erhalten werden. Und es würde den Streitparteien weitere Zeit zur aussergerichtlichen Einigung geben. Diese würden den Diplomaten Peinlichkeiten ersparen.

Selbst wenn sich die UBS trotz richterlichem Beschluss gegen eine Herausgabe der Daten stellten würde, würde wahrscheinlich nicht viel passieren: «Es würde zu einem diplomatischen Säbelrasseln kommen, und nichts mehr würde getan, weil die Schweizer Regierung, unter anderem, Guantánamo-Häftlinge aufnimmt», heisst es im erwähnten Tax-Notes-Artikel.

Am 12. Juni hätte eine Diskussion über die Aufnahme der Guantánamo-Häftlinge im Nationalrat stattfinden sollen. Sie wurde verschoben.