Der Einfachheit halber für den Geschäftsführer und auch aus Respekt Ihrem Vorgesetzen gegenüber erwähnen Sie diesen mit Nachnamen. Sprechen Sie über Drittpersonen, mit der nicht alle Anwesenden per du sind, ist es ratsam, sogar den Vor- und den Nachnamen zu nennen.
Sprechen Sie über eine nicht anwesende Person immer in der Du-Form, können sich die anderen Anwesenden leicht ausgeschlossen fühlen, denn so zeigte man früher Verbundenheit zu jemandem. Denn dieses Du bedeutete: "Für dich gehe ich durch dick und dünn." Obschon diese Bedeutung seit längerem nicht mehr gilt und wir viel lockerer geworden sind was die Duzerei betrifft, zollen wir der abwesenden Person Respekt, wenn wir ihren ganzen Namen erwähnen.
In Ihrem Fall kommt dazu, dass der Geschäftsführer wohl in den meisten Fällen die Vornamen seiner Angestellten zwar kennt, doch muss er länger überlegen, von wem Sie sprechen, wenn Sie bloss den Vornamen nennen. Sitzt Ihr Vorgesetzter ebenfalls am Tisch, dürfen Sie ihn natürlich per Du ansprechen und müssen nicht, wie das früher ebenfalls noch der Fall war, plötzlich aufs Sie wechseln.


