Schweizer Vorsorgeeinrichtungen schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Speziell wenns um eine strengere Regulierung zur Verhinderung exzessiver Honorar- und Gebührenpraktiken geht, wie sie die Sozialdemokratische Partei nach dem Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes vom vergangenen Wochenende nun fordert.

«Bereits heute ist die berufliche Vorsorge derjenige Versicherungszweig, der am stärksten reguliert ist», wehrte sich Lucius Dürr vom Schweizerischen Versicherungsverband im cash-Interview. Dabei liegt die Brisanz der Aussage in dem, was er nicht gesagt hat.

Neben den Versicherern, die rund 20 Prozent des Vorsorgekapitals in der Schweiz verwalten, sind nämlich teilautonome und autonome Pensionskassen im Visier der linken Regulierungsfraktion. Sie sind weniger stark reguliert als die Versicherer und sind nicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstellt.

Dürrs Aussage impliziert also, dass die Forderung nach mehr Transparenz und strengeren Regeln bei der beruflichen Vorsoge vor allem ein Problem der autonomen und teilautonomen Pensionskassen sei. «Das ist natürlich nicht richtig», sagt Hanspeter Konrad, der als Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP rund 1050 Pensionskassen repräsentiert.

Retrozessionen vollständig offenlegen

«Es geht im Rahmen der vorliegenden Diskussion nicht primär um die Aufsicht, sondern um Fragestellungen, die die Lebensversicherer selber zu lösen haben», gibt er den Ball an die Versicherer zurück. Konkret spricht er dabei die Frage an, ob die Versicherer 10 Prozent vom Brutto- oder vom Nettoanlageertrag für sich beanspruchen können.

Auch gegen die Vorwürfe exzessiver Entlöhnung bei den autonomen Pensionskassen wehrt sich Konrad entschieden: «80 Prozent der Vorsorgevermögen sind bei autonomen Kassen, bei denen es keine hohen Managersaläre und Boni gibt und wo seit längerer Zeit schon höchster Wert auf niedrige Verwaltungskosten gelegt wird.»

Indirekt räumt Konrad aber ein, dass im Umgang mit «Kickbacks» noch schwarze Flecken in der autonomen PK-Landschaft zu vermuten sind. Der Verbandspräsident fordert nämlich selber, dass jeder Verwalter von Vorsorgekapital zu verpflichten sei, «alle Arten von Retrozessionen, das heisst Rückvergütungen und Kommissionen, die er im Zusammenhang mit der Ausübung eines Pensionskassen-Auftrages erhält, offenzulegen und der Pensionskasse abzuliefern».

Aus politischer Sicht ist nun die Vorlage «Strukturreform in der beruflichen Vorsorge» entscheidend, über die das Parlament möglicherweise schon in der laufenden Session abstimmen wird. Damit soll neu auch eine Oberaufsichtskommission für die autonomen Kassen geschaffen werden. Es wäre quasi das Pendant zur Finma-Aufsicht über die Versicherer für die autonomen und teilautonomen Pensionskassen.