Das Ehepaar Meier* staunte nicht schlecht, als es am letzten Donnerstag ein Mail von Air Berlin erhielt. «Aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern», stand darin.

Der Hinflug der Meiers nach Neapel fand zwar planmässig statt, der Rückflug aus Süditalien nach Zürich wurde aber annuliert. Statt der geplanten Fluges letzten Dienstag um 8:55 Uhr wurde den Meiers ein neuer Flug am darauf folgenden Tag um 13:15 Uhr angeboten. Allerdings mit Umsteigen in Düsseldorf. Die Reisezeit nach Zürich betrug nicht mehr knappe zwei, sondern sieben Stunden, die unfreiwillige Verlängerung des Aufenthaltes in Italien mehr als eineinhalb Tage.  

 

Vollends erstaunt waren die Meiers, als sie im Air-Berlin-Mail das Entgegenkommen der Airline lasen: «Als Entschädigung bieten wir Ihnen pro Reiseteilnehmer (ausgenommen Babies) in dieser Buchung einen 25-Euro-Gutschein für den nächsten Air-Berlin-Flug an». Was Meiers nicht wussten: Sie hätten mindestens das Zehnfache dieses zugute. Und zwar bar.

Air Berlin nicht das schwärzeste Schaf

Das Beispiel ist kein Einzelfall. Bereits vor vier Wochen verlegte Air Berlin einen Abendflug nach Ibiza sechs Stunden nach vorne und informierte die Passagiere erst kurzfristig per e-Mail. Offenbar hatte die Airline aus Kapazitätsgründen kurzerhand zwei Flüge zusammengelegt.  

 

Air-Berlin-Sprecherin Nadine Bernhardt verneint, dass Air Berlin Auslastungsprobleme auf ihren Südeuropaflügen hat. Die Streichung des Neapel-Fluges begründet sie damit, dass Fluganpassungen bei dieser Destination schon Anfang Mai vorgenommen worden waren. Dass Kunden erst letzte Woche über Annulationen informiert wurden, kann sie sich nicht erklären.

Air Berlin, die im November 2007 Belair übernommen hatte und in der Schweiz hinter Swiss zur Nummer zwei aufsteigen will, ist nicht einmal das schwärzeste Schaf in der Zunft. Die deutsche Stiftung Warentest verteilte in einem Test in Sachen Service EasyJet die Note «ausreichend», Ryanair bekam gar die Auszeichnung «mangelhaft».

«Viele Leute wissen nicht, dass sie sich wehren können»

Denn auch bei EasyJet und RyanAir fallen immer mal wieder grundlos Flüge aus. Oder die Passagiere landen, wie kürzlich in einem Fall von EasyJet, nach dreistündiger Abflugverspätung in London unangekündigt nicht an der vorgesehenen Destinationen Basel, sondern in Lyon. Eine angebliche Aschewolke, die EasyJet für die Verspätung in London angab, gab es laut Aufsichtsbehörden nicht. Mit zehnstündiger Verspätung erreichten die Passagiere laut «Beobachter» Basel in zwei Kinderbussen um 6 Uhr morgens. 

«Viele Leute wissen nicht, wie sie sich wehren können», sagt Rolf Metz, Anwalt und Experte für Reiserecht, zu cash. Er schätzt, dass bloss ein kleiner Prozentsatz von betroffenen Flugpassagieren sich gegen erlittene Unbill zur Wehr setzen und bei den Airlines Ansprüche geltend machen. Das liegt auch daran, dass alle Fluggesellschaften ihre Kunden sehr zurückhaltend über ihre Rechte aufklären. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie aber alle.

Dass viele Airlines den Grund für Annulationen nicht angeben, ist juristisch relevant. Denn eine Fluggesellschaft ist bloss dann nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist wie Wetterbedingungen oder, Streik.

Ein technischer Defekt eines Flugzeuges ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kein Entlastungsgrund, obwohl die Fluggesellschaften diesen aber immer wieder geltend machen. 

Flugalternative plus zusätzliche Entschädigung

Sind die Airlines verantwortlich für den Ausfall, was bei vielen Flugannulationen der Fall ist, und informieren sie weniger als zwei Wochen vor der Abflugzeit, kann der Passagier in einem ersten Schritt die Erstattung des Flugpreises verlangen oder einen alternativen Flug im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten verlangen.

Bei den kurzfristigen Annulationen hat der Fluggast zusätzlich zu einem Alternativflug Anrecht auf eine Entschädigung von 250 Euro bei Flügen von 1500 Kilometer oder weniger, 400 Euro bei Flügen über 1500 Kilometer innerhalb der EU und 600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer ausserhalb der EU. Darin nicht enthalten sind Zusatzkosten für Mahlzeiten, Hotelunterkunft und Transferkosten.

Laut Reiserechtler Metz ist es wichtig, dass die Ansprüche nach Erhalt der Flugannulation sofort geltend gemacht werden. «Und zwar schriftlich mittels Kontaktformular auf der Website». Dieses sollte man vor dem Abschicken ausdrucken, rät Metz.

Euclaim.de als Alternative

 

Wenn die Fluggesellschaft innert sechs Wochen nicht reagiert, sollte man den Mediator des Bundesamtes für Zivilluftfahrt informieren. Schaltet die Airline immer noch auf stur, dann bleibt der zivilkrechtliche Weg offen. Als echte Alternative bietet sich auch euclaim.de an. Speziell dann, wenn eine Airline einen technischen Defekt vorschiebt für Annulationen, die aufgrund schlecht ausgelasteter Flüge vorgenommen wurden.

 

Die holländische Euclaim ist spezialisiert auf die Eintreibung von Fluggastansprüchen. Die Website sammelt täglich Millionen Daten von Flugzeugbewegungen, Wetterlagen und Flughafenangaben.

Manch eine schwindelnde Airline musste aufgrund von Euclaim-Recherchen ihren Fehler zugeben und Flugpassagiere entschädigen. Die Website verlangt für einen erfolgreich ermittelten Anspruch etwa einen Drittel der Entschädigungssumme.

*Name geändert und der Redaktion bekannt