Die CSS verspreche sich von diesem Schritt Klarheit darüber, wie die CSS und die Branche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen sollen, hiess es am Dienstag in einer Mitteilung. Man wolle die Frage der Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen lassen. Die CSS ist der Ansicht, dass bis anhin dazu keine eindeutigen regulatorischen Vorgaben bestanden.

Die Krankenkasse CSS muss laut Finma-Entscheid von Mitte August Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Sie begründet dies mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen. Es handle sich um Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken.

Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wie die Finanzmarktaufsicht am 16. August schrieb. Die Höhe hänge im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe ab.

ra/

(AWP)