Emanuel Lauber und Sascha Pollace wurden vom Bundesamt für Polizei (FedPol) im September 2021 ausgewählt, um die seit Februar 2018 geführten Ermittlungen zu übernehmen. Ein ursprünglich ernannter ehemaliger Bundesrichter und ein kantonaler Untersuchungsrichter wurden abgelöst, da es keine gesetzliche Grundlage für die Ernennung externer Personen gibt.
Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass eine solche Rechtsgrundlage auch für Ermittler aus der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) fehle. Er rügt, der Entscheid des Bundesrates, die Untersuchung dem FedPol zu übertragen, erlaube nicht, die Aufgabe wiederum an Beamte der Steuerverwaltung zu delegieren.
Nicht in Frage gestellt
In einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid weist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Beschwerde des Kadermitglieds gegen den vorangegangenen Nichteintretensentscheid des FedPol ab. Sie stellt fest, dass der Betroffene bislang nicht in die Ermittlungen der beiden Beamten der Steuerverwaltung involviert gewesen sei.
Unter diesen Umständen sei der Entscheid der FedPol-Direktorin korrekt. Das Urteil der Beschwerdekammer ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Im Februar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) Klage gegen die Postauto AG eingereicht. Der Post-Tochter wird vorgeworfen, fast ein Jahrzehnt lang unrechtmässig Subventionen von Bund und Kantonen in zweistelliger Millionenhöhe bezogen zu haben. (Beschluss BV.2022.17 vom 19.10.2022)
(AWP)