Die Klägerin hatte gegen die Bahntochter zunächst 560 000 Euro Schadenersatz geltend gemacht, weil sie wegen wiederholter Unpünktlichkeit im Personennahverkehr von ihrem öffentlichen Auftraggeber abgestraft worden war. Die Privatbahn mietet für ihr Angebot regelmässig von der DB Netz sogenannte Zugtrassen, also das Recht, eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit befahren zu dürfen.
Bei Verspätungen nutzt der Netzbetreiber ein Code-System für die Ursachen. Die Richter tauchten tief in die einzelnen verspäteten Verbindungen ein und kamen zu dem Schluss, dass die DB Netz 60 000 Euro Schadenersatz zahlen müsse. In den dahinterstehenden Fällen habe sie als Grund den Code für "Betriebsplanung/Betriebsführung, Infrastrukturtechnik und bauliche Gründe" eingetragen. Bei den übrigen Verspätungen sei ihre eine Verantwortlichkeit nicht nachgewiesen worden.
Das Urteil (Az: 2 U 88/21 OLG Frankfurt) ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits liess das OLG Revision beim Bundesgerichtshof zu. Das OLG bestätigte das Urteil der Vorinstanz beim Landgericht Frankfurt, mit dem beide Seiten nicht einverstanden waren./ceb/DP/mis
(AWP)