Der aktuellste Fall der UBS bzw. Birkenfelder/Liechti lässt wieder vieles betreffend Bank(kunden)geheimnis aufwirbeln!
Selbst das Fürstentum Liechtenstein war dieses Jahr stark unter die Räder gekommen, als es um das Bank(kunden)geheimnis respektive Datenlieferung an deutsche Ermittler ging!
Glaubt ihr, die Schweiz muss sich langsam Sorgen darüber machen?
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UBS/Steueraffäre: Druck nimmt zu - Behörden wollen Bankgeheimnis knacken (Zus)06.06 18:13
Bern (AWP/sda) - Die Grossbank UBS steht in den USA zunehmend unter Druck. Die US-Behörden hegen den Verdacht, dass UBS-Kundenberater reiche Amerikaner zum Steuerbetrug animiert haben. Die Attacke zielt letztlich darauf ab, das Bankgeheimnis zu knacken.
Im Zentrum der Untersuchungen gegen die UBS steht das Geschäft mit vermögenden US-Bürgern ausserhalb der Vereinigten Staaten. Auf drei Ebenen droht der Schweizer Grossbank dabei Ungemach: von der US-Börsenaufsicht SEC, der US-Justizbehörde und von einem ehemaligen Vermögensverwalter, der in Florida vor Gericht steht.
Die SEC und die Justizbehörde untersuchen derzeit, ob die UBS-Kunden ihre Vermögen ausshalb der USA (offshore) gesetzeskonform verwalten liessen.
US-Steuerzahler dürfen auch ohne direkte Offenlegung an die Steuerbehörden bei einer Schweizer Bank Depots eröffnen durch die Unterzeichnung eines Formulars mit der Bezeichnung W9. Sie dürfen in diesem Fall jedoch keine US-Wertpapiere halten.
Die UBS nimmt die Untersuchungen, die sich auf den Zeitraum 2000 bis 2007 beziehen, sehr ernst, wie Sprecher Christoph Meier auf Anfrage sagte. Die Grossbank halte sich bei diesen Untersuchungen sowohl an das schweizerische als auch an das US-amerikanische Recht. In der Schweiz ist nur der Steuerbetrug strafbar, während Steuerhinterziehung nicht als strafbares Delikt gilt.
Nach Angaben der "New York Times" (Freitagausgabe) vermuten die US-Behörden, dass reiche amerikanische Kunden Vermögen im Umfang von rund 20 Mrd USD nicht deklariert und mit Hilfe von UBS-Vermögensverwaltern am Fiskus vorbei geschleust haben. Das Steuervolumen soll sich auf mindestens 300 Mio USD belaufen.
Die UBS nimmt zu diesen Zahlen nicht Stellung. Für die Grossbank entscheidend wird sein, ob allfällige Verstösse gegen die Vorschriften zur Deklaration von Vermögen als Verfehlungen einzelner Mitarbeiter anzusehen sind oder ob der UBS systematische Anstiftung zum Steuerbetrug nachgewiesen werden kann.
Zwei Abkommen regeln die Finanz- und Rechtsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA: das Doppelbesteuerungsabkommen und das Qualified Intermediary (QI). Das QI-Abkommen sieht vor, dass in den USA steuerpflichtige natürliche Personen den US-Behörden ihre Dividenden- und Zinserträge aus US-Wertschriften offen legen müssen oder grundsätzlich auf Investitionen in US-Wertpapieren verzichten.
Die Schweizer Seite hat laut der Nachrichtenagentur Reuters gelegentlich den Verdacht geäussert, die US-Behörden seien nicht immer gewillt, die Abkommen im konkreten Fall buchstabengetreu umzusetzen. Auf jeden Fall hat der Schweizer Botschafter bereits bei der amerikanischen Regierung interveniert und die Einhaltung der Vereinbarungen angemahnt.
In diese für die UBS bereits heikle Situaton platzt nun noch der Prozess gegen einen ehemaligen Kundenberater der UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, der ursprünglich am nächsten Montag in Fort Lauderdale (Florida) hätte beginnen sollen, nun aber auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist.
Der ehemalige UBS-Kundenberater soll zusammen mit dem Inhaber einer Liechtensteiner Trust-Gesellschaft dem US-Milliardär Igor Olenicoff geholfen haben, Einkommenssteuern auf Erträgen von rund 200 Mio USD zu hinterziehen.
Laut NZZ werfen die Behörden den beiden unter anderem vor, schweizerische Bankdokumente gefälscht und den US-Steuerbehörden steuerpflichtige Einnahmen verheimlicht zu haben.
Die UBS ist zwar vom Verfahren in Florida nicht direkt betroffen, handelt es sich doch um einen ehemaligen Kundenberater. Die Angeklagten haben jedoch angekündigt, dass sie auspacken werden. Das könnte die UBS erheblich ins Schwitzen bringen. Genau verfolgen werden auch die SEC und die Justizbehörde den Prozess.
Schaden nehmen könnte das Bankgeheimnis, sollte die UBS in dem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Kundendaten offenlegen müssen. Die EU, allen voran der ehemalige deutsche Finanzminister Hans Eichel, dürfte nur darauf warten, einen solchen Steilpass über den Atlantik geliefert zu erhalten.
Meine Meinung:
Ich hoffe natürlich, dass die Gesetzgebung nicht geändert werden muss. Es würde die Schweiz und das Liechtenstein extrem treffen, Singapur und Cayman Islands würden profitieren.
1. Warum muss eine Unternehmung dafür gerade stehen, wenn zwei "Banker" gegen die Gesetze handelt?? Die Banklizenz ist im schlimmsten Falle der UBS in Gefahr! Schon klar ist die UBS an "schwarzen" Geld ebenfalls interessiert, aber warum muss sie dafür gerade stehen, wenn der EIGENTÜMER dieses Geldes den Staat betrügen will?? Ich bin überzeugt, dass die UBS in Ihrem Personalreglement offiziell festhält, dass Schwarzgeld nicht angenommen werden darf. Die UBS selbst hat sich also abgesichert, so sollte sie doch nicht für sowas gerade stehen?
- Ein analoges Beispiel: Ist der Hersteller einer Waffenfirma dafür verantwortlich, wenn ein Mitarbeiter eine wildfremde Person erschiesst??? Definitiv NICHT!
- Anderes Beispiel: Ist eine Unternehmung schuld, wenn der Buchhalter Geld unterschlägt?? Definitiv NICHt.
--> Dies sind zwei Beispiele von Gesetzesverstossen, bei der die Unternehmung nicht haftbar gemacht werden kann, es aber schwerde Delikte sind!! Warum sollte es bei UBS anderst verlaufen?
2. Warum arbeiten Mitarbeiter für eine Bank und packen ab und zu wieder aus betreffend Kundendaten wie bei der LLB/LGT Treuhand (oder man erinnere sich an Birkenfeld, der andeutete, dass er mehr US-vermögende veröffentlichen würde, werde er dazu gedrängt)?? Als ob ein Banker durchschnittlich nicht schon mehr als das Existenzminimum verdienen würde?! Warum heizt man seinen eigenen Arbeitgeber Feuer unter den Hintenr und stellt sein eigenes Leben aufs Ganze (denke kaum, dass die Bankenvereinigung den LLB-Datenlieferant lebend gelassen hätte, hätte er seine Identität nicht geändert).
3. In Singapur werden Mitarbeiter gehängt, sollten sie Kundendaten stehlen/veräussern. Müssten schweizer Unternehmen ebenfalls härter durchgreifen??
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