Am 3. Dezember 1972 wurde das Drei-Säulen-Systems in der Altersvorsorge in einer Volksabstimmung in der Bundesverfassung verankert. Es war ein Meilenstein im Vorsorgesystem der Schweiz.

Klar ist: Die Altersvorsorge sollte alle Arbeitstätigen umtreiben. Und dies aus guten Gründen. Man möchte auch nach der Pensionierung die Gewissheit haben, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den eigenen Lebensstandard auf gewohnte Weise aufrechterhalten zu können.

Doch um dieses Ziel zu erreichen, ist auch ein Stück Eigeninitiative bezüglich der Vorsorgeplanung vonnöten. Denn nach der Pensionierung decken die erste (AHV) und die zweite Säule (Pensionskasse) nur etwa 60 Prozent des letzten Lohnes ab. Die 50 Jahre seit Bestehens des Drei-Säulen-Systems zeigen auch zunehmend, dass AHV und Pensionskasse mit Gegenwind zu kämpfen haben.

Hintergrund sind die Finanzierungsprobleme, welche sich bei AHV (mit der demografische Entwicklung) und berufliche Vorsorge (Tiefzinsumfeld) ergeben. Ausbleibende Reformen setzen die beiden Vorsorgesysteme zusätzlich unter Druck. Es kommt also immer mehr auf die dritte Säule, das heisst das private Sparen an. Hier wichtige Ratschläge dazu:

1. Standortbestimmung: Wie ist der Bedarf? 

Als ersten Schritt braucht es eine Standortbestimmung. Das heisst, dass man eine Berechnung darüber anstellt, wie gross das eigene Einkommen nach der Pensionierung ausfallen wird. Dafür wird die voraussichtliche AHV-Rente mit der zu erwartenden monatlichen Pensionskassen-Auszahlung zusammengezählt. Bei Lebenspartnern gilt, dass sie ihre Renten-Einkommen zusammenrechnen können.

Die Pensionkassen-Rente wird berechnet, indem man den aktuellen Umwandlungssatz (der aktuell bei 6,8 Prozent liegt) mit dem voraussichtlichen Alterskapital kombiniert. Das heisst, dass man bei einem Pensionskassen-Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Auszahlung von 6'800 Franken erhalten würde. Doch Vorsicht: 6,8 Prozent Umwandlungssatz gelten nur für den obligatorisch versicherten Lohn zwischen 21'510 und 86'040 Franken im Jahr. Darüber hinaus können Pensionskassen eigene Umwandlungssätze festlegen, so dass in der Realität tiefere Anteile des Alterskapitals ausbezahlt werden. 

Gemäss einer Faustregel werden nach der Pensionierung rund 70 Prozent des vorherigen Einkommens benötigt. Die erste und die zweite Säule decken den Bedarf aber längst nicht mehr bei allen. 

Je nach Einkommen kann die Rente aus der AHV und der Pensionskasse nur etwa 50 bis 60 Prozent des ursprünglichen Einkommens ausmachen. Um eine Vorstellung zu erhalten, wie gross der finanzielle Bedarf über die private Vorsorge sein wird, kann man den fehlenden Betrag mit der  ungefähren Lebenserwartung multiplizieren. 

2. Mit der Säule 3a Alterseinkommen aufbessern

Das in der Schweiz mit beliebteste Instrument in Sachen privater Vorsorge ist natürlich die gebundene Säule 3a. Mithilfe dieses Vorsorgemittels kann das eigene Alterseinkommen, welches mithilfe der ersten und zweiten Säule bereits ein gewisses Mass an Absicherung erhalten hat, weiter verbessert werden.

Jedes Jahr wird ein bestimmter Betrag auf ein entsprechendes Konto einbezahlt. Der Maximalbetrag für Einzahlungen beträgt für Arbeitnehmer, welche über ihre Arbeitsstelle an eine Pensionskasse angebunden sind, aktuell 6’883 Franken. Wenn man jedoch selbstständig erwerbstätig ist und keinen Anschluss an eine Pensionskasse hat, kann man bis zu 20 Prozent des eigenen Einkommens einbezahlen, mit einem Maximalbetrag von 33’840 Franken. Voraussetzung, um in die Säule 3a Geldbeträge einzahlen zu können, ist jedoch, dass man eine Schweizer Erwerbstätigkeit ausübt und ein Anschluss an die AHV und IV besteht.

Ein positiver Nebeneffekt: Mit der Einzahlung in die 3. Säule kann man auch Steuern sparen. Der einbezahlte Betrag kann jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

3. Eröffnung von mehreren 3a-Konten

Man muss sich jedoch nicht nur auf ein 3a-Konto beschränken: Lohnenswert ist es nämlich, gleich mehrere von diesen zu eröffnen. Das ist deshalb der Fall, weil die Gelder von den eigenen 3a-Konten immer nur als Ganzes ausgezahlt werden. Den ausbezahlten Betrag, den man auf diese Weise erhält, muss in der Folge auch als Einkommen versteuert werden.

Damit das Geld gestaffelt bezogen werden kann und weniger Steuern bezahlt werden müssen, sind mehrere 3a-Konten sinnvoll.

4. Möglichst früh mit Einzahlung beginnen

Es gilt der Grundsatz: Umso früher man mit der Altersvorsorge beginnt, umso besser. Wer bereits zu einem frühen Zeitpunkt mit der Einzahlung in die Altersvorsorge beginnt, kann selbst bei kleineren Beträgen damit rechnen, dass der Sparbetrag deutlich grösser ausfallen wird. Das Vorsorgeguthaben steigt auch dank Vorzugszinsen und dem Zinseszins-Effekt, der sich mit der Länge des Sparprozesses optimiert. Wenn Vorsorgegelder angelegt werden - etwa in der Form der immer beliebteren Säule-3a-Wertschriftenkonten - lässt sich über einen langen Zeithorizont noch zusätzliche Rendite erzielen. 

Wenn man bereits von jung an regelmässig etwa zehn Prozent des Einkommens neben AHV und Pensionskasse spart, sollte man im Pensionsalter genügend Geld beiseite gelegt haben.

5. Kapitalbezug zum passenden Moment

Die Säule 3a unterliegt gewissen Regularien. Angesparte Beträge können frühestens fünf Jahre vor dem regulären Pensionierungszeitpunkt und spätestens dann bezogen werden, wenn die eigene Berufstätigkeit zu Ende ist, oder wenn fünf Jahre seit Erreichen des AHV-Alters vergangen sind.

In Spezialfällen ist es jedoch auch möglich, das einbezahlte Kapital bereits vor der Pensionierung zu nutzen. Dann würde es sich um einen vorzeitigen Bezug handeln, welcher jedoch nur in Ausnahmesituationen vorgenommen werden kann. So zum Beispiel, wenn man selbstbewohntes Wohneigentum finanzieren, bestehende Hypotheken abbezahlen oder in die Selbstständigkeit übergehen möchte. Sollte man also ein Haus kaufen wollen, stünde das angesparte Geld dennoch zur Verfügung.

Wichtig zu wissen ist dabei jedoch, dass ein solcher vorzeitiger Bezug auch eine unmittelbare Besteuerung des entsprechenden Betrages zur Folge hat.

6. Auf die Liquidität achten

Die Möglichkeit, Geld auf die Seite zu legen, kann über die Zeit der Berufstätigkeit stark schwanken. Zudem braucht man immer wieder grössere Beträge, sei es die Ausbildung, grössere Anschaffungen oder den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses.

Säule-3a-Ersparnisse etwa sind gebunden und Anlagevermögen sollten bei einem langen Anlagehorizont nicht beliebig aufgelöst werden. Daher ist wichtig, einen angemessenen Betrag in die Vorsorge einzubezahlen, aber auch darauf zu achten, dass immer gewisse flüssige Mittel verfügbar sind. 

7. Sicherheit statt Rendite

Historisch gesehen den besten Vermögensaufbau erzielt man an den Finanzmärkten. Dass man mithilfe der Altersvorsorge auch eine Rendite erwirtschaften will, ist verständlich. Dies sollte jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Schliesslich soll mit der Vorsorge auch effektiv etwas für die Zukunft angespart werden. Zwar ist die Rendite ebenfalls von grosser Wichtigkeit, aber schlussendlich dem eigentlichen Spargedanken der Altersvorsorge unterstellt. Denn mit Renditen ist immer auch ein hohes Risiko verbunden.

Es macht deshalb Sinn, auf ein breit diversifiziertes Portfolio aus Aktien und Fonds zu setzen, um solchen Risiken entgegenzuwirken.

8. Experten zu Rate ziehen

Die Planung einer passenden Altersvorsorge ist komplex. Teil der Finanzplanung sind auch Steuern oder Finanzierung von Wohneigentum. Zahlreiche Mechanismen können genutzt werden, wie etwa eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse. Zudem wünscht sich ein grosser Teil der Erwerbstätigen eine Frühpensionierung. 

Dies macht die Berechnung des Finanzbedarfs im Alter mit jedem zusätzlichen Aspekt komplizierter. Der Gang zu einem Berater liegt dann nahe. Erzielt dieser eine deutliche Optimierung der Finanzen, dürfte sich eine Beratung unter dem Strich lohnen.