Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: – Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit und in allen Währungen (exklusive Schweizerfranken); – Derivate (einschliesslich Warrants) auf oben erwähnte Anlagen; b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst. c), nach Abzug der flüssigen Mittel, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in