Laut dem KPMG Forensic Fraud Barometer entsteht aufgrund von Wirtschaftskriminalität allein in der Schweiz ein jährlicher Schaden von durchschnittlich über CHF 500 Millionen. 86% der kriminellen Schadensfälle in 2014 wurden von Banken, Finanzinstituten und weiteren Bereichen der Finanzbranche verbrochen.

Die meisten der kriminellen Fälle in Deutschland, so Markus Weimann (Oberstaatsanwalt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, Frankfurt am Main), sind das Ergebnis unterlassener, nicht ordnungsgemässer oder nicht ernsthaft gelebter Compliance. Dabei würde gelebte Compliance auch nachhaltige Gewinne für das Unternehmen bedeuten, denn bei kriminellem Verhalten konfisziert der Staat einen Anteil der Gewinnsumme. Wie der Schmiergeldfall von Siemens aus den Jahren 2005/06 zeigt, werden adäquate Massnahmen, zum Beispiel in der Auftragsvergabe erst dann getroffen, wenn es dem Unternehmen auch wirklich weh tut.

Zur Bekämpfung solcher Delikte werden in Frankfurt die Geldflüsse in einem Quotenmodell analysiert, um festzustellen, ob denn die Gelder der Investoren entsprechend des Renditeversprechens fliessen. Eine grosse Anzahl Hinweise auf auffälliges Transaktionsverhalten erreicht die Staatsanwaltschaft dabei aus dem Bereich des Geldwäscheverdachts.

Privatjets und Schmuck als Warnsignal
Frau Nadine Blattner Schmutz (Associate Partner, Mercury Compliance) zeigte mit den Fällen Petrobras, dem Malaysischen Staatsfond 1MDB, und dem Mitarbeiter Patrice Lescaudron (Credit Suisse) die Hauptdarsteller sowie die zugrunde liegenden kriminellen Handlungen in diesen Angelegenheiten auf. Bei Petrobras und dem Malaysischen Staatfonds waren Parteien, Politiker und Banken involviert – die Banken deshalb, weil sie Geldflüsse in diverse Off-Shore-Gesellschaften und deren Eigentümerstruktur nicht hinreichend hinterfragt haben. Wenn, wie zum Beispiel beim 1MDB, Privatjets und Schmuck erworben werden, dann sollten bei den Banken die Alarmglocken läuten.

In vielen Fällen könnte schon gesunder Menschenverstand eine Veruntreuung verhindern. Normen müssen eingehalten werden und gerade in der Finanzbranche müssen wirksame Kontrollsysteme bestehen – das Schlüsselwort heisst dabei "Compliance". Mit Art. 12 BankV / Art. 20 BEHV ist dies für Risikomanagement und Funktionstrennung auch klar definiert. Die FINMA hat dies in ihren Rundschreiben "Operationelle Risiken" und "Überwachung und interne Kontrolle", sowie mit dem ab 1. Juli 2017 geltenden FINMA-RS 2017/1 "Corporate Governance – Banken" definiert. Die Umsetzung sollte aber nicht mit blosser Befolgung von Gesetzen erfolgen, sondern mit einem ethischen, verhaltensorientierten Ansatz - also von Compliance hin zu Integrität.

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