20.Thema von mir.
Hallo
ich habe ein paar rechtliche Fragen zur GmbH-Gründung und -Übernahme, vielleicht kann jemand was beantworten:
0. Ausgangslage:
Ich habe eine GmbH (Mantelgesellschaft) übernommen, diese hat noch Schulden offen.
1. Oft akueptiert das Steueramt einen Verlustvortrag nicht, wenn die GmbH eine Mantelgesellschaft ist, dh den Besitzer und alles andere komplett gewechselt hat.
Andererseits kann es ja in meinem Fall auch nicht sein, dass ich neue Gewinne mit alten Verlusten (des alten Besitzers) nicht verrechnen darf, zugleich aber meine GmbH dennoch die alten Schulden abbezahlen soll.
Wie ist das?
2. Darf eine GmbH ihre flüssigen Mittel in Aktien investieren?
3. In den Statuten und im Handelsregister muss ja ein Zweck angegeben sein. Wie bindend ist dieser? Also darf die GmbH auch Sachen machen, die nicht vom Zweck erfasst sind?
Beispielsweise eine GmbH mit Informatik-Lösungen: Darf diese beispielsweise eine Karate-Schule nebenbei eröffnen (das würde auch Geld einbringen, aber nur wenig)? Also wäre man verpflichtet, sowas auch im Zweck zu haben?
3. Wenn das Stammkapital nicht mehr vollständig vorhanden ist, oder wenn sonst die Überschuldung droht, muss man den Richter benachrichtigen.
Gilt das auch, wenn das Stammkapital bei der Übernahme durch mich schon futsch war, und sich zum Jahreswechsel schon erste Gewinne abzeichnen, also die Talsohle voraussichtlich überschritten ist? (In der Praxis spielt das wohl keine Rolle, solange es keinen Konkurs gibt bzw. solange kein Schaden nachweisbar ist).
4. Ich habe gehört, es sei teilweise nicht einfach, ein Bankkonto zu erhalten. Wenn nur schon im Zweck stehe "Handel mit Waren aller Art", würde zB die ZKB ein GmbH-Konto verweigern aus Angst vor Geldwäsche. Ist das so?