Zur Frage, ob ein Staat geklaute Beweise verwenden darf, um sich die Taschen zu füllen, habe ich vor einigen Monaten ein Interview mit dem renommierten Professor für Strafrecht Wolfgang Wohlers geführt:
http://dasq.bplaced.net/pollert_geklaut.html
Jetzt aber mal im Ernst. Nehmen wir mal an, es gäbe ausser der geklauten CD keinen weiteren Beweis gegen den einzelnen Steuerhinterzieher gibt (d.h. bei einer Haussuchung werden keine Verträge, Kontoauszüge u.s.w. gefunden - so wie damals bei Zumwinkel).
Und wenn nun der Steuerhinterzieher vor Gericht sagt: "Ich habe keine Ahnung, wie mein Name auf diese Liste kommen konnte. Vielleicht ist es eine zufällige Namensgleichheit. Vielleicht ist es ein geschäftlicher Konkurrent, der sich an mir rächen will. Ich weiss nicht, wie mein Name in diesem dunklen zweifelhaften Milieu von Datendiebstahl und Betrug auftauchen konnte."
... dann wird es wohl nichts mit einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs und auch nichts mit Steuernachzahlung.
Dann hätte der deutsche Staat für den Kauf der CD mal eben 2.5 Millionen in den Sand gesetzt...
Achim H. Pollert
http://www.piazza.ch/inserat/10040771/ghostwriter_-_zuverlaessig_diskret...