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Bei Swiss Re prasselte in den letzten Jahren ein Geldregen auf die Aktionäre hernieder wie bei keinem anderen Unternehmen aus dem Swiss Market Index (SMI). Unter dem früheren Finanzchef George Quinn entrichtete der Rückversicherungskonzern aus Zürich über die reguläre Ausschüttung hinaus eine Sonderdividende. Sein Nachfolger David Cole hingegen gibt Aktienrückkäufen den Vorzug. Möglich macht dies das Ausbleiben grösserer und für das traditionsreiche Unternehmen womöglich kostspieliger Naturkatastrophen.

Dementsprechend gross war die Nervosität, als vergangene Woche der Wirbelsturm "Matthew" an der Küste Floridas auf das Festland traf. Dieser sorgte dann glücklicherweise jedoch nicht für eine ganz so starke Verwüstung wie ursprünglich befürchtet worden war. Einem Kommentar aus dem Aktienhandel der MainFirst Bank entnehme ich, dass das Beratungsunternehmen die versicherten Schäden auf 2,8 bis 8,8 Milliarden Dollar schätzt. Zum Vergleich zieht der Verfasser des Kommentars den Wirbelsturm "Irene" von vor ein paar Jahren hinzu. Trotz versicherten Schäden von gut 5 Milliarden Dollar kostete dieser Swiss Re nur 90 Millionen Dollar.

Dass der Rückversicherungskonzern kommenden Monat ein neues Aktienrückkaufprogramm auflegen wird, gilt deshalb weiterhin als sehr wahrscheinlich. Dieser Meinung scheint man auch bei Blackrock zu sein. Denn nur so lässt sich erklären, weshalb der weltgrösste Vermögensverwalter gemäss einer Offenlegungsmeldung an die Schweizer Börse SIX weitere Aktien zugekauft hat. Neuerdings hält Blackrock 5,06 (4,65) Prozent der Stimmrechte.

Verhält es sich wie in früheren Jahren, sollten sich die Valoren von Swiss Re im weiteren Jahresverlauf positiv in Szene setzen können - unabhängig davon, ob ein weiteres Aktienrückkaufprogramm ins Leben gerufen wird oder nicht.

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Derselbe Kommentar aus dem Aktienhandel der MainFirst Bank birgt eine weitere interessante Information: Einem Urteil des Bundesgerichts zufolge dürfen Unternehmen aus der Schweiz gegen sie verhängte Bussen nicht vom steuerbaren Einkommen absetzen.

Das hat vor allem für die hiesigen Banken Folgen. Für gewöhnlich setzt sich eine Vergleichszahlung zwar sowohl aus einem Bussgeld als auch aus einem Einzug ungerechtfertigt erzielter Gewinne zusammen.

Gehe es allerdings wie im Fall der beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse um Vergleichszahlungen im Umfang mehrerer Milliarden Dollar, sei der Bundesgerichtsentscheid durchaus von Signifikanz, so der Verfasser des Kommentars.

Das Bundesgerichtsurteil könnte von grösserer Aktualität kaum sein, befindet sich das amerikanische Justizministerium angeblich nicht nur mit der Deutschen Bank, sondern auch mit UBS und Credit Suisse in Vergleichsverhandlungen im Zusammenhang mit riskanten Hypothekargeschäften.

Noch ist weder die Höhe der drohenden Vergleichszahlungen noch jene der Bussenkomponente abschätzbar. Dass die Aktien der beiden Schweizer Grossbanken auch heute wieder einen schweren Stand haben, lässt allerdings tief blicken...

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Obschon die Aktien von SGS weit von ihrem Mitte Juli erklommenen Rekordhoch zurückgefallen sind, errechnet sich seit Jahresbeginn noch immer ein Plus von knapp 13 Prozent. Damit steht der Warenprüfkonzern aus Genf bei den Vertretern aus dem SMI noch immer weit vorn auf der diesjährigen Gewinnerliste.

Nun sieht der für RBC Capital Markets tätige Analyst die "Stunde der Wahrheit" auf SGS zukommen. Nach einer enttäuschenden ersten Jahreshälfte müsse das Unternehmen nun den Beweis antreten, das Margenproblem wieder in den Griff zu bekommen. Er selber hegt diesbezüglich allerdings gewisse Zweifel und stuft die bei Anlegern sehr beliebten Aktien mit einem neu 1950 (2000) Franken lautenden Kursziel von "Sector Perform" auf "Underperform" herunter.

Da der Warenprüfkonzern wie gewohnt keine Neunmonatszahlen kommuniziert, scheint mir die "Stunde der Wahrheit" nicht ganz so nah, wie man uns bei RBC Capital Markets weismachen will. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass die Firmenvertreter am diesjährigen Investorentag von Ende Monat mit der einen oder anderen Aussage zur Margenentwicklung aufwarten werden.

 

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