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Hierzulande ist BCA Research nur wenigen ein Begriff. Bei Grossinvestoren aus dem angelsächsischen Raum finden die Studien der unabhängigen kanadischen Investmentfirma allerdings grosse Beachtung.

In einer solchen Studie nimmt sich der für BCA Research tätige Währungsstratege nun dem vor zweieinhalb Jahren von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Rettung des Euros eingeführten Mindestkurs an. Dabei findet der Experte lobende Worte für die Arbeit unserer Währungshüter.

Der Mindestkurs sei gewagt gewesen. Seine Einführung hätte rückblickend jedoch kaum besser laufen können. Denn in einem deflationären Umfeld rund um den Globus seien der Schweizer Wirtschaft anders als in der Zeit vor der Einführung rückläufige Preise erspart geblieben.

Den Euro nicht einfach an den Franken zu binden, sondern einen Mindestkurs einzuführen, sei rückblickend der richtige Entscheid gewesen.

Mittlerweile zeige die Wirtschaft jedenfalls Anzeichen einer Belebung. Diese und die schnell steigenden Preise für Sachwerte würden nun die Frage aufwerfen, wie lange die SNB am Mindestkurs festhalten werde. Der Währungsstratege gibt zu bedenken, dass jegliche Anpassungen signifikante Bewegungen an den Märkten zur Folge hätten.

Geht es nach der Meinung des Experten, wird der Mindestkurs noch bis mindestens Ende Jahr aufrecht behalten. An den Terminmärkten gehe man sogar bis Mitte Dezember kommenden Jahres vom Status-Quo aus.

Eigenen Modellen zufolge sei der Franken zum Euro noch immer um rund 5 Prozent überbewertet. An der Kaufkraftparität gemessen betrage die Überbewertung zum Dollar sogar gute 15 Prozent. Aufgrund der allgemein sehr geringen Teuerung werde diese Differenz zumindest beim Euro nur sehr langsam dahinschmelzen. Unter Berücksichtigung eines Teuerungsunterschieds von jährlich 0,7 Prozent baue sich die Überbewertung zum Euro erst in sieben Jahren ab, so der Währungsstratege.

Obschon die Schweizerische Nationalbank mit der Einführung des Euro-Mindestkurses vor zweieinhalb Jahren richtig gehandelt hat, befindet sie sich deswegen in einer ungemütlichen Situation. Noch immer sitzt sie auf Devisenreserven im Gegenwert von knapp 450 Milliarden Franken. Und sollte die Europäische Zentralbank Massnahmen zur Schwächung des Euros beschliessen, würden wohl auch unsere Währungshüter und ihr Mindestkurs von den Märkten noch einmal auf eine harte Probe gestellt.

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Der Wochenendpresse war zu entnehmen, dass die amerikanische Justizbehörde den Druck auf die Credit Suisse in den letzten Wochen substanziell erhöht habe. Im gleichen Atemzug wurde darauf spekuliert, dass der kleineren der beiden Schweizer Grossbanken im ungünstigsten Fall eine Busse von bis zu 2 Milliarden Dollar drohen könnte.

Als einer der ersten seiner Berufsgilde meldet sich der Bankenexperte der UBS zu Wort. In einem Kommentar zieht er zwei Schlussfolgerungen: Zum einen gebe es Hinweise für einen baldigen Vergleich mit den Behörden und zum anderen habe die Ungewissheit über die Höhe der drohenden Vergleichszahlungen oder Bussen weiter zugenommen. Dies sei nicht nur für die Credit Suisse, sondern auch für andere Schweizer Banken wie beispielsweise Julius Bär von Relevanz.

Zwar erachtet der Experte die von der Credit Suisse in der Vergangenheit getätigten Rückstellungen von 720 Millionen Franken grundsätzlich als ausreichend. Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Steuerstreit mit den USA sei jedoch mit Zusatzkosten von einer Milliarde Franken zu rechnen. Dies entspreche rund 2 Prozent der derzeitigen Börsenkapitalisierung der Schweizer Grossbank und würde die Kernkapitalquote (Tier 1) um 30 Basispunkte schmälern.

Den gestrigen Rückschlag bei den Namenaktien der Credit Suisse mit den Spekulationen in der Wochenendpresse zu erklären, wäre zu einfach. Für Gesprächsstoff sorgte gestern Nachmittag nämlich auch ein von JP Morgan bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichtes Formular. Letzterem war nämlich zu entnehmen, dass die Investmentbank im Kapitalmarktgeschäft im zweiten Quartal von einem Ertragseinbruch von rund 20 Prozent ausgeht. Ein weiteres schwaches Quartal im Investment Banking würde der Credit Suisse vor allem eines: Erneut Kritik am Geschäftsmodell einbringen.

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Bei den Namenaktien von Holcim ist die anfängliche Euphorie einer nüchterneren Betrachtungsweise des geplanten Zusammenschlusses mit dem Erzrivalen Lafarge gewichen.

Gerade in Europa werden die Wettbewerbshüter den Schulterschluss des Weltmarktführers mit der weltweiten Nummer zwei vermutlich genauer unter die Lupe nehmen. Den beiden Zementherstellern drohen in der Folge schwer zu erfüllende Auflagen. Das wird zumindest in Handelskreisen befürchtet.

In einem Kommentar lässt nun BNP Paribas einen unabhängigen Experten für Wettbewerbsrecht zu Wort kommen. Von seinen Aussagen leiten die Franzosen Folgendes ab: Die Behörden dürften den geplanten Zusammenschluss durchwinken, allerdings Bereichsverkäufe einfordern. Käufer seien reichlich vorhanden und alternativ dazu ein Börsengang gewisser Geschäftsbereiche möglich. Im ungünstigsten Fall werde die Abwicklung länger als erwartet dauern, so der Experte.

Ich bin mir noch nicht ganz so sicher, ob die Hochzeit von Holcim mit Lafarge wie von den beiden Unternehmen vorgesehen zustande kommt. Vermutlich werden die Wettbewerbsbehörden in Europa genauso wie in einigen Schwellenländern umfangreichere Bereichsverkäufe zur Grundvoraussetzung für eine Bewilligung machen. Bleibt aus Sicht der Aktionäre zu hoffen, dass mit dem Zusammengehen dennoch umfassende Aktionärswerte geschaffen werden.