Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

Die Fachkommission BVG empfiehlt dem Bundesrat, den gesetzlichen Mindestzins für das Jahr 2020 bei einem Prozent zu belassen. Die Gewerkschaften geben sich damit zufrieden. Doch gemäss dem Schweizerischen Versicherungsverband sollte dieser bei 0,25 Prozent liegen. 

Alle Jahre um diese Zeit sorgt der gesetzliche Mindestzins der beruflichen Vorsorge für Diskussionen. Die Gewerkschaften möchten einen möglichst hohen Zins; die Arbeitgeber einen möglichst tiefen. Doch das mediale Echo auf diesen Mindestzinssatz steht in keinem Verhältnis zu dessen Bedeutung.

Grossteil des Vermögens ist nicht betroffen

Der Mindestzins betrifft nur das obligatorische Guthaben. Doch vom gesamten Pensionskassenvermögen in der Schweiz sind rund 60 Prozent überobligatorisch. Solches entsteht, indem zum Beispiel der versicherte Lohn höher ist als gesetzlich vorgeschrieben, Arbeitgeberbeiträge höher sind als Arbeitnehmerbeiträge oder die Beiträge generell höher sind, als es vom Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verlangt wird. 

Wie hoch diese überobligatorischen Guthaben zu verzinsen sind, entscheidet der Stiftungsrat. Wenn sich die Vorsorgeeinrichtung in finanzieller Bedrängnis befindet, kann für den überobligatorischen Teil sogar ein negativer Zins angewendet werden. Und sollte die Pensionskasse gut aufgestellt sein, so ist es dem Stiftungsrat unbenommen, das Kapital der Versicherten zu einem höheren Satz zu verzinsen. Es heisst nicht umsonst Mindestzinssatz.

Meine Erfahrungen im Stiftungsrat

Nun ist das mit dem Stiftungsrat leider so eine Sache. Das Gesetz schreibt eine paritätische Vertretung vor: halb Arbeitgeber-, halb Arbeitnehmervertreter. 

Ich war gefühlte zehn Jahre Arbeitnehmervertreter in zwei verschiedenen Stiftungsräten. Ich sah meine Aufgabe unter anderem darin, für eine möglichst hohe Verzinsung unseres Kapitals zu kämpfen. Meistens war ich unterlegen, weil die Arbeitgebervertreter geschlossen dagegen stimmten und dann der Präsident mit Stichentscheid die Arbeitgeberinteressen unterstützte.

Seitenwechsel im eigenen Interesse

Ein einziges Mal stellte sich ein Arbeitgebervertreter auf meine Seite, und ich konnte dank ihm eine Mehrheit und damit eine höhere Verzinsung erzwingen. Er war innerhalb der Firma ein hohes Tier und dürfte einen tollen Zapfen gehabt haben. Sein Pensionskassenguthaben dürfte konservativ geschätzt mehrere Hunderttausend Franken betragen haben. Vielleicht sogar eine Million. 

Warum war nun dieser Mann plötzlich auf meiner Seite? Sie haben es erraten: Er stand kurz vor der Pensionierung. Ein Prozentpunkt mehr oder weniger Zins auf einem Kapital von einer Million Franken macht 10'000 Franken aus. Ein anderer Arbeitgebervertreter sagte ihm leicht säuerlich: "Jetzt hast du deine Rente aber ganz schön aufpoliert."