Die Stadt Zürich will in den nächsten 20 Jahren mit 120 Millionen "jene Veloinfrastrukturen einrichten, die die Stadt finanzieren muss. Dazu gehören kommunale Velorouten, Velostationen und -abstellplätze." Sogar das sparwütige Winterthur wird mächtig in den CO2-reduzierenden Individualverkehr investieren. Das ist gut so. Aber nur solange die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unter unkontrollierten Nebenwirkungen dieser Therapie leiden müssen.

Fussgänger, Vespafahrer, Autofahrer, Berufs-, Gewerbe-und ÖV-Chauffeure und -Piloten und sicher auch ein grosser Teil der Velofahrer selber werden heute schon jeden Tag von Velo-Hooligans traumatisiert, die mit Kamikaze-Angriffen den öffentlichen Raum terrorisieren.

Offenbar dürfen Velos bei Rot rüber, auch auf den Fussgängerstreifen. Sie dürfen Einbahnstrassen in der verbotenen Richtung befahren, nachts ohne die geringste Beleuchtung (schätzungsweise 70 Prozent) die anderen Verkehrsteilnehmer zu Tode ängstigen. Sie dürfen kreuz und quer über Kreuzungen rasen, neuerdings auch auf dem wunderschönen neuen Sechseläutenplatz.

Sie dürfen auf Trottoirs fahren, obwohl eine separate Velospur vorhanden ist, oder wie am Limmatquai in Zürich unter den Lauben Angst und Schrecken verbreiten, auf dem flussseitigen Gehsteig Familien mit Kinderwagen touchieren, obwohl die ganze Strasse für sie zur Befahrung offen steht. Und wenn man dagegen protestiert, dürfen sie einem den Stinkefinger zeigen.

Ich werde darum eine Volksinitiative zur Einführung eines Strassenverkehrsgesetzes für Velofahrer lancieren. Und weil Parlament und Bundesrat eh wieder alles verwässern und verplempern, gleichzeitig
auch eine Durchsetzungsinitiative. Wer macht mit?

Nachtrag

Beim Gegenlesen sagt meine Frau: "Jetzt aber hör mal: Das heute real existierende Strassenverkehrsgesetz gilt doch auch fürs Velo!" Wenn das wirklich so ist, offeriere ich (persönlicher ÖV-Quotient 90 Prozent) honorarfrei die Gestaltung einer hübschen kleinen Info-Broschüre mit den wohlgemeinten, dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer gewidmeten Vorschriften für das Velofahren, zuhanden von Velohandlungen, Schulen und Behörden.

Zum Beispiel auch für die Polizei, die lieber in Form von Überfallkommando-Trupps Automobilsten mit 40 Franken büsst, die 20 Minuten zu lang parkiert haben. Obwohl keine strafbare Handlung gegen Leib und Leben anderer Menschen vorliegt.