Das Projekt verstosse nicht wie beanstandet gegen das Abfall-, Gewässerschutz- oder Altlastenrecht, kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss und bestätigte mit dem Urteil eine entsprechende Plangenehmigung.
Der Installationsstandort Mitholz ist Bestandteil des Teilausbaus des Lötschberg-Basistunnels, der 2022 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt wurde. Er soll als Drehscheibe für Bau- und Ausrüstungsarbeiten dienen.
Die Blausee AG betreibt eine Gastwirtschaft mit Hotel und eine Forellenzucht beim Blausee, der sich wenig unterhalb des Steinbruchs Mitholz befindet. Zwischen 2018 und 2020 verendeten zahlreiche Fische in dieser Fischzucht, die zum Teil aus dem Grundwasser gespeist wird.
Frage nach Fischsterben bleibt unbeantwortet
Die Blausee AG vermutete, dass Materialablagerungen im Mitholz die Ursache dafür waren. Während Jahren wurde dort illegal verschmutztes Material aus dem Lötschbergtunnel deponiert. Sie legte deshalb Beschwerde gegen die Plangenehmigung des BAV ein.
Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Grund zur Aufhebung. Nachdem der Standort saniert wurde, hätten Analysen unproblematische Werte ergeben, hiess es im am Freitag veröffentlichten Urteil.
Das Gericht äusserte sich nicht zu einem allfälligen Zusammenhang mit besagtem Fischsterben, da es nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sei. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Im Oktober 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits eine Einsprache der Blausee AG gegen die Sanierung von zwei Notstollen am Lötschberg abgewiesen. (Urteil A-2883/2022 vom 16. Dezember 2024)
(AWP)