Hintergrund ist, dass Vodafone Kabel Deutschland eine Selbstzahlerpauschale von 2,50 Euro verlangt, wenn Kunden ihre Rechnungen selbst mittels SEPA-Überweisung begleichen und ihr Vertrag vor Januar 2018 abgeschlossen wurde. Kunden mit neueren Verträgen müssen die Pauschale nicht bezahlen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt, daraufhin bat das Oberlandesgericht München den EuGH darum, das entsprechende EU-Recht genauer auszulegen. Das oberste Gericht der EU stellte nun klar, dass alle zusätzlichen Zahlungen nach Januar 2018 verboten seien, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde./dub/DP/ngu

(AWP)