Zudem soll die neue Vorschrift dazu beitragen, dass künftig mehr Unternehmen dort den Sprung aufs Parkett wagen. Die Regeln treten an diesem Freitag in Kraft, wie die britische Finanzaufsicht FCA am Donnerstag mitteilte. "Wir müssen handeln, um die Bedürfnisse eines sich entwickelnden Marktplatzes zu erfüllen," sagte FCA-Direktorin Clare Cole. Mit den geänderten Regularien reagiert das Vereinigte Königreich auch auf den intensiveren Standortwettbewerb mit der EU nach dem Brexit.

Im Zuge der neuen Regeln sind unter anderem künftig duale Aktienstrukturen bei Premium-Listings für fünf Jahre zugelassen. Firmengründern werden dadurch nach einem Börsengang mehr Kontrolle und grössere Mitspracherechte eingeräumt. Bislang waren solche Strukturen im Premiumsegment der Börse nicht erlaubt. An der Wall Street ist das hingegen möglich, was mit ein Grund ist, warum viele Tech-Firmen den Sprung aufs Parkett in den USA anstreben und nicht auf anderen Finanzplätzen.

Änderungen für Mindeststreubesitz

Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass der Mindeststreubesitz künftig nur noch bei zehn Prozent liegen muss und nicht mehr bei 25 Prozent. Bei der Marktkapitalisierung steigt dagegen die Mindestgrösse bei Listings sowohl im Premium- als auch im Standard-Segment der Börse auf 30 Millionen Pfund (umgerechnet 35,25 Millionen Euro) von bislang 700.000 Pfund. Ursprünglich hatten die Pläne sogar ein Minimum von 50 Millionen Pfund vorgesehen. Die Änderungen gelten ab dem 3. Dezember für Börsen wie die London Stock Exchange oder Aquis.

Die Finanzaufsicht hatte bereits im August die Regeln für börsennotierte Firmenmäntel, sogenannte "SPACs" (Special Purpose Acquisition Companies), gelockert, um den Finanzplatz London für diese populäre Art von Börsengängen attraktiver zu machen. Allerdings ist bislang nur ein SPAC an der London Stock Exchange unter den neuen Regeln gelistet worden. In Europa ist mittlerweile Amsterdam der attraktivste Markt für SPACs.

(AWP)