Das Vorgehen des Autobauers könne den Interessen von Konsumenten geschadet und gegen Umweltvorschriften verstossen haben. Das Verfahren richtet sich gegen die Volkswagen Group Polska.

Die Kartellwächter können am Ende zu dem Schluss kommen, dass VW-Kunden durch die Diesel-Affäre ein "kollektiver Schaden" entstanden sei. Dem Autobauer droht dann unter anderem ein Bussgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Umsatzes.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselautos verschiedener Marken die illegale Software eingebaut zu haben, die die Testwerte nach unten manipulierte. In Polen sind nach Angaben des Unternehmens 140'000 Fahrzeuge betroffen.

(AWP)