Dabei wird jede kotierte Inhaberaktie mit einem Nennwert von 100 CHF wird in zwei Namenaktien mit einem Nennwert von 50 CHF umgewandelt. Zudem wird jede kotierte Inhaberaktie mit einem Nennwert von 50 CHF ebenfalls in zwei Namenaktien mit einem Nennwert von 50 CHF umgewandelt, wie es weiter heisst. Jede neue Namenaktie berechtigt zu einer Stimme.

Die drei Aktienkategorien werden mit einer einzigen Kategorie von Einheitsnamenaktien ersetzt, die von der SIX Swiss Exchange zur Kotierung zugelassen wurden. Die Umwandlung erfolgt automatisch, es sind keine Schritte seitens der Aktionäre erforderlich. Einzig Inhaber von Inhaberaktien, die ihre Titel zuhause oder in einem Safe aufbewahren, müssen diese sofort ihrer Bank übergeben, um diese umzuwandeln.

Tag der Umwandlung der Aktien sowie erster Börsenhandelstag der Einheitsnamenaktien ist voraussichtlich der 2. Februar 2017, heisst es weiter. Ziel der Einführung einer Einheitsaktie sei eine höhere Liquidität und Attraktivität des Titels auf dem Kapitalmarkt. Zudem wird eine bessere Transparenz des Aktionariats bezweckt. Weiter sollen Inhabertitel in Antizipation der Weiterentwicklung des Schweizer Rechts abgeschafft und die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen vereinfacht werden, schreibt die BCGE weiter.

Das Aktienkapital der Genfer Kantonalbank ändert sich durch die Umwandlung nicht. Es beläuft sich weiter auf 360 Mio CHF und setzt sich aus 7,2 Mio Namenaktien mit einem Nennwert von 50 CHF zusammen.

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(AWP)