Die beiden Produktserien sehen sich tatsächlich auf den ersten Blick recht ähnlich. Beide kommen babyblau daher und weisen auf der Vorderseite jeweils ein dunkelblaues Firmenlogo und ein Comic-Element auf. Der Hersteller Bübchchen, der zwar alles in allem deutlich kleiner ist als Nivea, bei Babypflege-Produkten aber eine starke Marktposition hat, sah deshalb eine Verwechselungsgefahr.

Doch das Gericht sah das ganz anders. Die hellblaue Farbe sei heute bei Babyprodukten weit verbreitet und stelle schon deshalb keine schutzwürdige Eigenart der Bübchen-Produkte dar, urteilte die 4. Kammer für Handelssachen. Da gleiche gelte für das blaue Logo und auch für die Verwendung von kindgerechten Zeichnungen auf den Packungen.

Auch auf die Formulierung "für zarte Babyhaut" kann Bübchen nach Auffassung des Gerichts nicht allein für sich reklamieren. Es handele sich dabei nur um einen beschreibenden Begriff, den jeder verwenden könne. "Babyhaut ist nun einmal zart", sagte der Gerichtssprecher.

Beiersdorf hatte die Vorwürfe von Bübchen von Anfang an zurückgewiesen. Bübchen, 1961 in Soest gegründet, gehörte früher zum Markenimperium des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé. Seit 2020 gehört der Babypflege-Hersteller zu Katjes International, einem Schwesterunternehmen des Süsswarenherstellers Katjes Fassin./rea/DP/jha

(AWP)