Im weiteren soll für den Bezug von Kurzarbeit ab dem 1. Juli wieder eine minimale Karenzzeit von einem Tag eingeführt werden. Zu diesen Anpassungen kommen die bereits beschlossene Erhöhung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate und die Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens.

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(AWP)