Diese Sonderreduktion berechne sich auf dem effektiven Stromverbrauch im Jahr 2021 und entspreche knapp zehn Prozent des gesamten Rechnungsbetrages (Vorjahr rund 30 Prozent), heisst es weiter. Der Netztarif und die öffentlichen Abgaben würden derweil stabil bleiben.

Hintergrund des Entscheids sind neue Vorgaben der Regulierungsbehörde ElCom. Sie verlangt, dass die Energietarife sich am Durchschnitt sämtlicher von CKW getätigten Energiekäufe zu orientieren haben. Als Folge hat CKW die anrechenbaren Gestehungskosten rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2008/09 neu berechnet und bereits 2020 eine Sonderreduktion auf die Energietarife gewährt.

sig/kw

(AWP)