Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, der regelmässig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften.
Ryanair will diese Unternehmen möglichst von Entschädigungen ausschliessen und hält ihnen vor, von Kunden überhöhte Preise für ihre Dienstleistungen zu verlangen. Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätungen komplett untersagt. Nachdem diese Klausel vor deutschen Gericja?Jhten nicht standgehalten hatte, sollten Übertragungen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspäteten Flug genutzt hatten.
Auch diese Regelung benachteiligt nach Auffassung der Nürnberger Richter die Fluggäste einseitig. Sie müssten in ihrer Entscheidung frei bleiben, ein in solchen Angelegenheiten erfahrenes Unternehmen kostenpflichtig zu beauftragen. Ryanair entstehe dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann hielt Ryanair "dreistes und kundenunfreundliches Verhalten" vor. Die Iren liessen es häufig auf Klagen ankommen. EUflight habe aber von bislang mehr als 800 Verfahren gegen die Airline erst 4 verloren. Ryanair äusserte sich zunächst nicht zu der Nürnberger Entscheidung./ceb/DP/tos
(AWP)