Am Anfang des Arbeitskonfliktes bei der Tamedia Publikationen Deutschschweiz standen die Sparpläne des Konzerns. Im August 2020 gab Tamedia bekannt, in den kommenden drei Jahren um 15 Prozent oder 70 Millionen Franken zu reduzieren. Die Personalkommission und die Firmenleitung nahmen Verhandlungen über einen Sozialplan auf, die jedoch scheiterten.

Unter dem Vorsitz der Zürcher Verwaltungsrichterin Viviane Sobotich einigten sich die Parteien nun auf einen Sozialplan. Er beinhaltet als wichtigste Punkte Abgangsentschädigungen bei Entlassungen, Differenzzahlungen für Lohneinbussen entlassener 50- bis 59-Jähriger, die Arbeitslosengeld beziehen, sowie Leistungen bei Frühpensionierungen. Damit richtet er sich an dem für die Westschweiz ausgehandelten Sozialplan aus.

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte die Einsetzung der Eidgenössischen Einigungsstelle für kollektive Arbeitskonflikte auf Ersuchen der Dach-Personalkommission bei Tamedia am 5. Juli verfügt. Aufgabe der Einigungsstelle ist es, eine direkte Verständigung unter den Parteien zu erzielen.

Der Journalistenverband Impressum und die Dach-Personalkommission betrachteten das Ergebnis als korrekt, wie es in einer Mitteilung hiess. Es sei nun ein Sozialplan abgeschlossen worden, der auf die ganze Schweiz Anwendung finde. Trotz des "anständigen" Sozialplans forderte Impressum von Tamedia, die Kündigungen auf ein Minimum zu reduzieren.

(AWP)