Das Urteil liess daraufhin die Facebook-Aktien am Freitag um fast drei Prozent fallen. Facebook müsse E-Mails und andere Dokumente übergeben, aus denen hervorgeht, wie der US-Konzern die Daten seiner Nutzer schütze. Es gebe eine "glaubwürdige Grundlage" für den Vorwurf, die Facebook-Geschäftsleitung habe sich möglicherweise eines Fehlverhaltens schuldig gemacht.

Ob dies tatsächlich der Fall gewesen sei, müsse getrennt festgestellt werden, schrieb Slights. Facebook lehnte eine Stellungnahme zu dem Urteil ab.

Der US-Konzern hatte im März 2018 eingeräumt, dass die britische Datenanalysefirma Cambridge Analytica 2015 die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern in die Hände bekommen und im US-Wahlkampf zugunsten von Donald Trump eingesetzt hatte. Aktionäre hatten Facebook deswegen im September auf die Herausgabe von Unterlagen zum Datenschutz verklagt. Sie drohten mit weiteren juristischen Konsequenzen, sollte daraus ein Fehlverhalten erkennbar werden.

(AWP)