Nach Ansicht des Gerichts liegt aber weder ein Verstoss gegen die Grundsätze vor noch ist nachvollziehbar, dass die Vertreter des Landes Niedersachsen und Katars in ihre Entscheidungen nicht unabhängig seien. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, dass Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrates schon vor dem September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulation bei VW gehabt hätten. Die Kläger haben nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil in die Berufung zu gehen./rek/DP/tos
(AWP)