Die Fragen des Kleinaktionärs bezogen sich unter anderem auf die Abschreibungspraxis bei den Jahresabschlüssen 2018 und 2019. Zudem wurde ein Antrag auf eine Sonderprüfung eingereicht. Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären die Annahme dieses Antrags auf Sonderprüfung, falls die nun erfolgten Erläuterungen und Antworten nicht vollständig befriedigt hätten oder weiterhin Zweifel bestünden, so die heutige Meldung.
an/uh
(AWP)