Die Übernahmekommission habe nun entschieden, dass die beiden von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre von Idorsia infolge Wandlung der Wandelanleihe 2021 befreit sind. Diese Befreiung von der Angebotspflicht werde unter der Bedingung gewährt, dass die neu geschaffenen Aktien der Idorsia innerhalb von drei Monaten nach der Wandlung der Wandelanleihe 2021 durch Jean-Paul Clozel und Martine Clozel im Handelsregister eingetragen werden.

Darüber hinaus wird das Ehepaar Clozel aufgefordert, die Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Wandlung der Wandelanleihe 2021 über die Einzelheiten der Wandlung und der anschliessenden Eintragung des Aktienkapitals der Idorsia in das Handelsregister zu informieren.

Das Biotechunternehmen hat sich mit der Wandelanleihe weitere Mittel beschafft, um die Lancierung seiner ersten Produkte sowie die noch laufenden Pipeline-Projekte voranzubringen.

hr/rw

(AWP)