Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, viele davon stammten aus Nordrhein-Westfalen. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei den Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre.

Statt der Lufthansa hätte möglicherweise die Bundesrepublik Deutschland beklagt werden müssen. Die Frankfurter Richter stellten fest: "Die fliegerärztlichen Untersuchungen sind Kernbestandteil der Flugsicherheit. Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrtbundesamt wahrgenommen wird." Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.

Damit sei nun endgültig klar, dass niemand ausser dem Staat für die Flugtauglichkeitsuntersuchungen zuständig gewesen sei, sagte Klägeranwalt Elmar Giemulla der Deutschen Presse-Agentur. Er kündigte Klagen gegen die Bundesrepublik nach der Sommerpause an.

Der Prozess am Lufthansa-Gerichtsstand Frankfurt war notwendig geworden, weil aus formalen Gründen nicht alle Betroffenen in NRW klagen konnten./ceb/DP/stw

(AWP)