Seit fast vier Jahren war das Verfahren gegen PF bei einem deutschen Schiedsgericht hängig. Nun haben die Richter die Klage abgewiesen: Sie sei "unbegründet", teilt KTM am Freitag mit. Konkret ging es um eine Summe von rund 20,4 Mio EUR. Die Summe war seit dem Verkauf der Beteiligung an Peguform im Jahr 2012 auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Dieses Geld fliesst nun vollständig der Unternehmensgruppe KTM Industries zu. Die Klägerin müsse zudem den Grossteil der für KTM Industries angefallenen Prozesskosten und Gerichtsgebühren ersetzen, heisst es weiter.

POSTIVER EINFLUSS AUF VERSCHULDUNG

Der Rechtsentscheid sei zwar positiv für KTM zu werten, er habe aber gleichwohl keinen Bezug zur operativen Leistung, schreibt Vontobel-Analyst Panagiotis Spiliopoulos. Die zusätzlichen Einnahmen könnten allerdings einen positiven Einfluss auf die Nettoverschuldung haben, die gemäss seinen DCF-Berechnungen bei 366 Mio EUR liegt. Spiliopoulos stuft die KTM-Aktie weiterhin mit "Hold" bei einem Kursziel von 5,50 CHF ein.

An der SIX steht der Titel am Freitagmittag bei 5,08 CHF und damit 1,4% unter dem Schlusskurs vom Vortag. Am Donnerstag hatte die Aktienplatzierung des Hauptaktionärs Stefan Pierer zu 4,90 CHF je Titel den Kurs stark belastet. Zum Handelsschluss resultierte ein Minus von rund 10%.

KTM sind erst seit November an der SIX kotiert, der erste Kurs kam bei 4,90 CHF zu Stande. Zuvor waren die Titel an der Wiener Börse primärkotiert.

cp/uh

(AWP)