2'066'550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind knapp 589 Gesamtarbeitsverträgen unterstellt, wie die Erhebung des BFS zeigt. Fast genau die Hälfte davon arbeiten in Branchen oder Betrieben mit einem allgemeinverbindlichen GAV - für sie wurden die Bestimmungen für obligatorisch erklärt. Die BFS-Zahlen beziehen sich auf den Stand im März 2016.

Das BFS erhebt die Daten zu den Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz alle zwei Jahre. In den letzten zwanzig Jahren hat die Zahl der Arbeitnehmenden, die einem GAV unterstellt sind, kontinuierlich zugenommen - insgesamt um etwa zwei Drittel. 2012 betrug die Zahl noch 1'926'000, im Jahr 2014 1'975'100.

Nicht ausgewiesen wird, wie gross der Anteil aller Arbeitnehmer ist, in deren Branche ein GAV gilt. Das BFS weist zudem darauf hin, dass von einer Erhebung zur anderen eine leichte Veränderung der Anzahl GAV, die mit strukturellen Umstellungen in den GAV-geregelten Bereichen zusammenhängt, signifikante Auswirkungen auf die Zahl der unterstellten Arbeitnehmenden haben kann.

In Gesamtarbeitsverträgen legen Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmer respektive Gewerkschaften Rahmenbedingungen für einen Wirtschaftszweig ab. Sie können darin etwa den Abschluss oder die Beendigung von Einzelarbeitsverträgen, aber auch Bestimmungen für Arbeitsdauer, Ferien oder das Recht auf Weiterbildungen regeln.

Auch Lohnbestimmungen werden oft festgelegt. Das BFS ermittelte für das Jahr 2016, dass knapp 1,8 Millionen Arbeitnehmende in ihrem GAV einen Mindestlohn verankert haben. Vor allem im Dienstleistungssektor gelten Gesamtarbeitsverträge (1'234'000 unterstellte Personen), gefolgt von der Industrie mit rund halb so vielen GAV-unterstellten Beschäftigten.

(AWP)