In ihrer Werklohn-Klage machte Implenia Forderungen von 23 Millionen Franken geltend. Sie verlangte, dass die Stadt für Mehrkosten aufzukommen hätte, die beim Bau des Stadions Letzigrund entstanden seien. Die Stadt trat dieser Forderung entgegen und verwies auf den abgeschlossenen Totalunternehmervertrag.

Das Bezirksgericht Zürich als erste Instanz hatte die Klage auf Bezahlung der 23 Millionen Franken Mehrvergütung abgewiesen. Implenia zog das Urteil aber an die nächste Instanz weiter. Das Obergericht wies die Berufung 2016 ab und bestätigte das Bezirksgericht.

In der Folge stützte das Bundesgericht auf Beschwerde der Implenia die Begründung des Obergerichts in der Werklohnfrage grundsätzlich, hob das Urteil aber dennoch auf, damit noch Gegenforderungen der Stadt durch die Vorinstanz geprüft werden konnten. Der Fall lag also wieder beim Obergericht. Mit dem Rückzug von Implenia ist der Fall nun rechtskräftig und zu Gunsten der Stadt Zürich erledigt, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten.

Mit dem Rückzug möchte Implenia einen Schlussstrich ziehen, begründet ein Sprecher auf Anfrage von Keystone-SDA. Anlass dazu gaben die hohen Kosten, welche auch für den Steuerzahler entstanden sind. Weitere Kostenfolgen als die bisher getätigten Abschreibungen entstehen für Implenia nicht.

Das Unternehmen hält fest, dass es keine höchstrichterliche Beurteilung des Vertrags mit der Stadt Zürich gibt. Weiter gebe es auch keine Beurteilung durch das Bundesgericht der Frage, wer die Verantwortung für die Mehrkosten tragen müsste, die aus den Bestellungsänderungen der Stadt Zürich entstanden sind.

(AWP)