Im Februar lancierte die Migros die "Twin"-Kapseln auf dem Schweizer Markt. Kurz darauf ersuchte Nestlé das Bundespatentgericht in St. Gallen um ein Verkaufsverbot für die Migros-Kapseln.

Wie das Gerichtsurteil vom 6. Oktober zeigt, weisen die Richter das Begehren von Nestlé ab. Über den Fall hatte am Mittwoch bereits die Handelszeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet. Das Urteil ist auf der Internetseite des Bundespatentgerichts aufgeschaltet.

Demnach konnte Nestlé in den Verhandlungen nicht glaubhaft machen, dass die "Twin"-Kapseln das Patentrecht verletzen. Insbesondere werden die Kapseln nicht auf die Verwendbarkeit in einer spezifischen Getränkemaschine eingeschränkt.

Nestlé hatte beanstandet, dass auf den "Twin"-Verpackungen ein Hinweis angebracht war, dass die Kapseln mit dem Nescafé-"Dolce Gusto"-System kompatibel seien. Es sei offensichtlich, dass die Migros mit ihren eigenen Kapseln die Nestlé-Kapseln substituieren wolle.

Dass Nestlé gegen Nachahmer seiner Kaffeekapsel-Systeme vorgeht ist nicht neu. Bisher war aber vor allem das Nespresso-System Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der Fall vor dem Bundespatentgericht war nun der erste in der Schweiz, der das "Dolce Gusto"-System betraf.

Mit dem Urteil der St. Galler Richter, dürfte der Streit noch nicht ausgestanden sein. Nestlé hat die Möglichkeit den Entscheid ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen.

(AWP)