In der "Sonntagszeitung" (Ausgabe 30.9. S. 13) wird insbesondere auf die vielfältigen rechtlichen Schritte eingegangen, mit der die BKB versucht habe, sich gegen die Herausgabe von Unterlagen zu wehren. Dies nicht nur den Geschädigten gegenüber, sondern auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem FED.
Im Wesentlichen geht es in dem FED-Verfahren darum, dass der BKB vorgeworfen wird, im Fall ASE ihrer Meldepflicht gemäss dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung nicht nachgekommen zu sein. Zahlreiche Kunden der ASE Investment hatte ihre Konten bei der BKB.
Raiffeisen bestätigte gegenüber der SaW, dass Guy Lachapelle im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, gegenüber dem gesamten Verwaltungsrat, sowie Nominations- und Vergütungsausschuss, offen und transparent über den Betrugsfall Auskunft gegeben habe. Zwei Regionalpräsidenten seien über den Fall jedoch nicht in Kenntnis gesetzt worden, schreibt die Zeitung weiter. Auch über das Gehalt des künftigen Raiffeisen-Präsidenten, dass rund 700'000 Franken betragen soll, seien die regionalen Vertreter nicht informiert worden.
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(AWP)