Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi bestätigt dem Blatt, dass Raiffeisen Schweiz sämtliche Verträge im Kontext Investnet zwischen Raiffeisen einerseits und Peter Wüst, Andreas Etter, Aneco AG und Pierin Vincenz anderseits, bis in das Jahr 2012 zurück angefochten habe. Zu dem Zeitpunkt hatte Raiffeisen Schweiz den Aktientauschvertrag mit Peter Wüst und der Aneco AG (100% im Besitz von Andreas Etter) geschlossen.
Willensmängel können demnach dann geltend gemacht werden, wenn ein Käufer durch absichtliche Täuschung zu einem Vertragsabschluss verleitet worden ist. Beim Verkauf von Investnet an Raiffeisen soll dies gleich mehrmals geschehen sein.
Wie das Blatt weiter schreibt, sieht sich Raiffeisen getäuscht, weil sie über einzelne Verflechtungen im Zusammenhang mit Investnet nichts wusste.
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(AWP)