Im Unterlassungsantrag von Puma hatte es geheissen, man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei sogenannte Geschmacksmuster angemeldet. Dieser Schutz sei durch die Sohle des "Stan Smith Boost" verletzt worden. In der mehrstündigen Verhandlung habe die Kammer die rechtlichen Aspekte mit beiden Parteien erörtert und dabei auch den Schuh mit einem hinterlegten Bild des Geschmacksmusters verglichen, teilte das Gericht mit. Ergebnis: Aus Sicht der Kammer seien "wesentliche Unterschiede" zu erkennen.

Was aussieht wie zusammengeklebte Styropor-Kügelchen, gilt unter Branchenexperten als das Modell der Zukunft. Die Sohle mit der sogenannten eTPU-Technologie soll beim Laufen extrem federn und dem Träger angeblich Energie zurückgeben. Weil das bei den Kunden sehr gut ankommt, geht es um Milliardensummen auf dem Sportschuh-Markt. Wenn ein Produkt bundesweit vertrieben wird, kann sich laut Gerichtssprecherin der Kläger aussuchen, wo er die aus seiner Sicht verletzen Rechte einklagt. Puma wählte dafür Niedersachsen, wo das Landgericht Braunschweig für Streitigkeiten über die Verletzung europäischer Geschmacksmuster zuständig ist.

Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. Seit den 1920er Jahren hatten die Brüder Rudolf und Adolf "Adi" Dassler im bayerischen Herzogenaurach Schuhe gefertigt. Nach dem Zweiten Weltkrieg zerstritten sie sich und spalteten die Schuhfabrik. Rudolf gründete 1948 Puma, Adi ein Jahr später Adidas./hck/DP/jha

(AWP)