Die Verzögerung ist aus Sicht der 3. Zivilkammer zwar schwerwiegend, weil sie rund drei Mal so lang sei wie beim Bau anderer Steinkohlekraftwerke. Mit Blick auf Umweltaspekte sei das aber einzurechnen, hiess es. "Ein Kündigungsrecht besteht nur, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen lassen", sagte Richter Ralf Banke. Das sei hier aber nicht der Fall.

RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Ursprünglich war sein Start für 2011 geplant gewesen. Ausserdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Grosshandelspreise für Strom deutlich verändert.

Laut dem Gericht greift aber auch diese Begründung nicht. RWE sei in der Lage, das Risiko schwankender Strompreise zu überblicken, hiess es in dem Urteil. Schliesslich handele es sich um einen erfahrenen Kraftwerksbauer und -betreiber. "RWE hat das Risiko von Veränderungen zu tragen", erklärte Banke. Dabei müssten auch Verluste einkalkuliert werden. Das Festhalten an den Lieferverträgen sei nicht unzumutbar.

RWE hatte mit Uniper vereinbart, mehr als ein Drittel der Strommenge aus dem neuen Kraftwerk abzunehmen. Das hat laut Urteil nun weiterhin Bestand. "Der Vertrag über Stromlieferungen aus Datteln besteht fort und ist durch die Kündigungsschreiben von RWE nicht beendet." RWE erklärte, so könne das Urteil keinen Bestand haben. Aus RWE-Sicht seien wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt worden.

Das über 1,2 Milliarden Euro teure Dattelner Steinkohlekraftwerk war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Im Streit um Genehmigungen war 2009 ein Baustopp verhängt worden. Die eigentlich für das vierte Quartal 2018 angestrebte Inbetriebnahme könnte sich durch Schäden an der Kesselanlage weiter verzögern./med/DP/zb

(AWP)